Moving Footage of a Row of Multi Ethnic Students in the Classroom Taking Exam/ Test. Focus on Holding Pens and Writing in Notebooks. Bright Young People Study at University. Schlagwort(e): Modern, academic, academy, adult, asian, auditorium, black, campus, caucasian, class, classroom, college, contemporary, course, desk, diversity, education, educational, exam, faculty, group, hispanic, indoors, institute, learning, lectern, lecture, lecture hall, lecturer, lesson, listening, mixed race, multi ethnic, notebook, notepad, pen, people, person, room, school, sitting, students, study, talking, teaching, test, university, woman, writing, young
Gorodenkoff Productions OU

Sie haben Fragen zu Zwischen-, Abschluss- und Gesellenprüfungen? Wir helfen Ihnen weiter!Gesellen- und Abschlussprüfungen

Ansprechpartnerinnen

  • Fachpraktiker/in für Holzverarbeitung
  • Fachpraktiker/in für Maler und Lackierer
  • Fahrzeuglackierer/in
  • Fotograf/in

Melanie Schweitzer

Sachbearbeiterin (Prüfungswesen)

Tel. +49 221 - 2022 543

melanie.schweitzer--at--hwk-koeln.de



  • Fachpraktiker/in für Metallbau
  • Fahrradmonteur/in
  • Fahrzeugpfleger/in
  • Feinwerkmechaniker/in (Köln, Rhein-Erft, Bergisches Land)
  • Maßschneider/in
  • Textilreiniger/in
  • Zweiradmechatroniker/in

Tanja Ueberschaar

Sachbearbeiterin (Prüfungswesen)

Tel. +49 221 - 2022 507

tanja.ueberschaar--at--hwk-koeln.de



  • Ausbaufacharbeiter/in (Stuckateur, Zimmerer)
  • Automobilkaufleute
  • Beton- und Stahlbetonbauer/in
  • Hochbaufacharbeiter/in (Beton- und Stahlbetonarbeiten)
  • Kaufleute für Büromanagement
  • Steinmetz/in und Steinbildhauer/in
  • Straßenbauer/in
  • Stuckateur/in
  • Tiefbaufacharbeiter/in (Straßenbau)
  • Zimmerer/Zimmerin (Köln, Oberberg)

Sandra Roppes

Sachbearbeiterin (Prüfungswesen)

Tel. +49 221 - 2022 508

sandra.roppes--at--hwk-koeln.de

Ist Ihr Beruf nicht dabei? Dann ist wahrscheinlich eine andere Stelle für Sie zuständig. In unseremBerufe A-Z  finden Sie zu Ihrem Beruf, die für die Prüfung zuständige Stelle mit Kontaktdaten.





Allgemeine Infos zur Prüfung

Anmeldefristen für die Abschluss-/Gesellenprüfung

  • Für die Sommerprüfung der 01. März eines Jahres.
  • Für die Winterprüfung der 10. September eines Jahres.

Senden Sie zu diesen Fristen Ihre Anmeldung an die zuständige Stelle des Prüfungsausschusses.

Den zuständigen Prüfungsausschuss erfahren Sie für Ihren Ausbildungsberuf in unseremBerufe A-Z.

 

Falsch zugesendete Anmeldeunterlagen können zum Versäumen der Anmeldefrist führen.



Zwischenprüfung

  • Der Zeitpunkt richtet sich nach der Vorgabe in der Ausbildungsordnung. Die Ausbildungsordnung für Ihren Beruf finden Sie in unserem Berufe A-Z.
  • Die Einladung erfolgt automatisch durch die zuständige Stelle.
  • Es ist keine Zulassung erforderlich.
  • Die Einladung wird direkt an den Ausbildungsbetrieb gesandt.


Abschluss-/Gesellenprüfung

  • Der Zeitpunkt richtet sich nach dem Ausbildungsende.
    Ausbildungsende: 01.04. bis 30.09. Sommerprüfung
    Ausbildungsende: 01.10. bis 31.03. Winterprüfung
  • Die Sommerprüfung findet in der Regel im Zeitraum vom 02.05. bis 31.07. statt
    Die Winterprüfung findet in der Regel im Zeitraum vom 01.11. bis 31.01. statt
  • Der Antrag auf Zulassung zur Abschluss-/Gesellenprüfung wird automatisch von der zuständigen Stelle an den Betrieb des Auszubildenden gesendet.
  • Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Zulassung zur Prüfung nachdem die Anmeldeunterlagen geprüft wurden.
  • Nach Zulassung durch den Prüfungsausschuss erhalten der Auszubildende und der Betrieb rechtzeitig vor Prüfungsbeginn eine Einladung mit allen Terminen und relevanten Daten.
  • Bei einer Ablehnung erhalten der Auszubildende und der Betrieb einen Bescheid unter Angaben der Gründe.


Gestreckte Prüfung

  • Die Prüfung wird an zwei zeitlich voneinander getrennten Terminen durchgeführt.
  • Teil 1 der gestreckten Prüfung findet an dem in der Ausbildungsordnung genannten Zeitpunkt statt und wird mit einem in der Ausbildungsordnung benannten Prozentsatz in den Teil 2 der gestreckten Prüfung eingerechnet. Damit hat das Ergebnis des Teil 1 der gestreckten Prüfung Auswirkung auf das Gesamtergebnis der Prüfung.
  • Der Zeitpunkt der Teil 2 Prüfung richtet sich nach dem Ausbildungsende.
    Ausbildungsende: 01.04. bis 30.09. Sommerprüfung
    Ausbildungsende: 01.10. bis 31.03. Winterprüfung
  • Die Sommerprüfung findet in der Regel im Zeitraum vom 02.05. bis 31.07. statt
    Die Winterprüfung findet in der Regel im Zeitraum vom 02.11. bis 31.01. statt
  • Der Antrag auf Zulassung zum Teil 1 und Teil 2 der gestreckten Prüfung wird automatisch von der zuständigen Stelle an den Betrieb des Auszubildenden gesendet.
  • Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Zulassung zur Prüfung nachdem die Anmeldeunterlagen geprüft wurden.
  • Nach Zulassung durch den Prüfungsausschuss erhalten der Auszubildende und der Betrieb rechtzeitig vor Prüfungsbeginn eine Einladung mit allen Terminen und relevanten Daten.
  • Bei einer Ablehnung erhalten der Auszubildende und der Betrieb einen Bescheid unter Angabe der Gründe.


Vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung

Bei überdurchschnittlichen Leistungen hat ein Auszubildender die Möglichkeit einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschluss-/Gesellenprüfung zu stellen. Dabei müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden:

  1. Der Prüfungstermin kann maximal um sechs Monate vorgezogen werden.
  2. Der Auszubildende hat an der Zwischenprüfung bzw. Teil 1 der gestreckten Prüfung teilgenommen.
  3. Der Notendurchschnitt der berufsbezogenen Fächer auf dem Berufsschulzeugnis liegt über dem Durchschnitt (mindestens 2,49 oder besser)
    (Alternativ eine Stellungnahme der Berufsschule zum Notendurchschnitt)
  4. Die betrieblichen Leistungen sind über dem Durchschnitt und werden durch eine betriebliche Stellungnahme bescheinigt.

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die vorzeitige Zulassung zur Prüfung nachdem die Unterlagen des Antrags auf vorzeitige Zulassung geprüft wurden.

Nach Zulassung durch den Prüfungsausschuss erhalten der Auszubildende und der Betrieb rechtzeitig vor Prüfungsbeginn eine Einladung mit allen Terminen und relevanten Daten. Bei einer Ablehnung erhalten der Auszubildende und der Betrieb einen Bescheid unter Angabe der Gründe.

Hinweis: Soll die Ausbildungszeit aufgrund von guten Leistungen um 12 Monate verkürzt werden, muss ein Antrag auf Verkürzung gestellt werden. Dies kann aber nur umgesetzt werden, wenn nach der Verkürzung noch eine restliche Ausbildungszeit von 12 Monaten verbleibt. Ist dies nicht mehr der Fall, dann kommt der Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Prüfung um sechs Monate zum Tragen.



Externenprüfung

Zur Gesellenprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf.

Vom Nachweis der Mindestzeit kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind dabei zu berücksichtigen.

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Zulassung zur Prüfung nachdem die Unterlagen des Antrags geprüft wurden.

Nach Zulassung durch den Prüfungsausschuss erhält der Antragsteller eine Bestätigung der Zulassung und rechtzeitig vor Prüfungsbeginn eine Einladung mit allen Terminen und relevanten Daten. Bei einer Ablehnung erhält der Antragsteller einen Bescheid unter Angabe der Gründe.



Nachweise für Rentenversicherungsträger

Sie benötigen einen Nachweis über Ihre Aus-, Fort- und Weiterbildungszeiten? Dieser Antrag ist für Sie kostenlos.

Hier finden Sie Ihre zuständigen Ansprechpartner.





Zweitschrift Prüfungszeugnis - Gesellenbrief

Gerne stellen wir Ihnen eine Zweitschrift über Ihr Prüfungszeugnis oder Ihren Gesellenbrief aus. Das Prüfungszeugnis ist mit Noten, der Gesellenbrief ohne Noten.

Die entsprechenden Ansprechpartner für Ihre Zweitschrift finden Sie in der nebenstehenden Liste.

Für die Ausstellung einer Zweitschrift erhebt die Handwerkskammer zu Köln nach der Gebührenordnung 30,00 Euro für das Prüfungszeugnis und 30,00 Euro für den Gesellenbrief.
Senden Sie bitte das ausgefüllte Antragsformular an gesellenpruefung@hwk-koeln.de .