Corona-Hilfen: Einreichungsfristen für die Schlussabrechnung beachten!
Die Einreichungsfrist der Schlussabrechnung der Corona-Hilfen endete am 31. Oktober 2023. Sofern eine Fristverlängerung beantragt wurde, ist die Schlussabrechnung bis spätestens 30. September 2024 einzureichen.
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Das BMWK weist nun explizit darauf hin, dass die Förderbedingungen der Corona-Wirtschaftshilfen es vorsehen, dass die vorläufig bewilligten Anträge abgelehnt und die gewährte(n) Corona-Wirtschaftshilfe(n) vollständig zurückgefordert werden, sofern die Schlussabrechnungen nicht bis zum Endtermin 30. September 2024 eingereicht werden.
Durch die fristgemäße Einreichung können diese negativen Konsequenzen vermieden werden.