Diesel-Fahrverbot wäre fürs Handwerk existenzbedrohend
Dieselfahrverbot wäre für das Handwerk existenzbedrohend
Weltrich: Die ständigen Staus führen ebenfalls zu Grenzwertüberschreitungen, einen modernen Verkehrsrechner gibt es in Köln bis heute nicht
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 13. September zur Einhaltung der Grenzwerte für Stickoxide führt dazu, dass Fahrverbote für Dieselfahrzeuge "ernstlich geprüft und abgewogen" werden müssen. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge kommt im Handwerk einer Fuhrparkstilllegung gleich. Handwerksbetriebe wären dann nicht mehr in der Lage, die Versorgung der Bevölkerung mit handwerklichen Dienstleistungen in den Umweltzonen sicherzustellen.
"Unsere Unternehmen benutzen zur Dienstleistungserbringung zu über 90 Prozent dieselbetriebene leichte Nutzfahrzeuge", betont der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer zu Köln, Dr. Ortwin Weltrich. "Unternehmen mit Sitz in den Umweltzonen in Köln und Bonn, die auf ihre Fahrzeuge angewiesen sind, können den Betrieb dann einstellen. Betriebe mit Betriebssitz außerhalb der Umweltzonen müssen dann teils größere Umwege in Kauf nehmen und die Mehrkosten können sie nicht an den Kunden weitergeben. Zudem wird der Verkehr im direkten Umfeld der beiden Großstädte Köln und Bonn noch zunehmen. Bei der Zahl an Baustellen wäre dort mit einem noch größerem Stauaufkommen zu rechnen."
Handwerksunternehmen hätten aufgrund der Umweltzonen in den letzten Jahren in größerem Umfang in neue Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette und in Partikelfiltersysteme investiert. Bis Ende 2015 seien nur leichte dieselbetriebene Nutzfahrzeuge mit der Schadstoffklasse Euro V am Markt erhältlich gewesen. Im Januar 2016 habe der Bestand an zugelassenen "Leichten Nutzfahrzeugen" bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht mit Euro VI Dieselmotoren laut Kraftfahrtbundesamt bundesweit gerade einmal bei 1,3 Prozent gelegen, argumentiert die Handwerkskammer. Sie sieht sich in ihrer Kritik an den Umweltzonen bestätigt.
"Wir haben in Anbetracht des Mangels an NOx-armen Dieselfahrzeugen schon frühzeitig die Einführung der Umweltzonen mit Fahrverboten kritisiert. Die EU und die Bundesregierung haben es versäumt, den Automobilherstellern frühzeitig wirksame Emissionsgrenzen bzw. Prüfverfahren vorzugeben. Die EU-Abgasnormen haben nie im zeitlichen Einklang mit den EU-Richtlinien zur Luftreinhaltung gestanden", führt Weltrich aus.
Handwerksunternehmen würden mit der Installation neuer Heizungstechnik und von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien maßgeblich zum Umwelt- und zum Klimaschutz beitragen. Es könne nicht sein, dass nun diese Unternehmen wegen der Versäumnisse der EU, der Bundesregierung und der Automobilhersteller in Existenznot geraten, betont die Handwerkskammer. "Wir erwarten von der Bundesregierung, aber auch von der für die Luftreinhaltung in Nordrhein-Westfalen zuständigen Landesregierung eine für das Handwerk akzeptable Lösung. Wir wirken dabei wie in der Vergangenheit gerne mit."
Weltrich führt weiter aus: "Die Handwerkskammer zu Köln hat schon bei der Einführung der Umweltzone in Köln davor gewarnt, sich ausschließlich auf den Kfz-Verkehr zu fokussieren. Damals war bereits absehbar, dass mit den Umweltzonen die Stickoxidwerte nicht wirksam gesenkt werden können. Dies ist nun leider eingetreten und hat zu der bestehenden Situation geführt. Stattdessen waren wir immer der Auffassung, dass neben dem Straßenverkehr alle Emissionsträger in die Luftreinhalteplanung einbezogen werden müssen. Dies gilt insbesondere für den Schiffsverkehr, der mit seinen Dieselmotoren erheblich zur Stickoxidbelastung beiträgt. Ein weiteres Problem sind die ständigen Staus in den Innenstädten, die ebenfalls zur Grenzwertüberschreitung an den Hotspots führt. Den seit langem angemahnten modernen Verkehrsrechner in der Stadt Köln gibt es bis heute leider nicht. Ebenso ist jahrelang die umweltsensitive Ampelanlage für Köln-Mülheim blockiert worden. Hiermit sind intelligente Verkehrssteuerungen möglich, um die Stickoxidwerte deutlich zu senken."
Außerdem müsse man die Hintergrundbelastung des Umlandes stärker in den Fokus nehmen, wenn in Köln die Hintergrundbelastung schon über 30 Mikrogramm beträgt, ist der Grenzwert von 40 Mikrogramm sehr schnell erreicht. Man dürfe zudem nicht übersehen, dass bei der wohl unvermeidbaren Ausdehnung der Umweltzone die Koelnmesse mit ihren umfangreichen Lieferverkehren betroffen wäre. Ein Dieselfahrverbot wäre dann auch das Ende des Messegeschäfts. Die Handwerkskammer mahnt nun an, dass schnellstmöglich für die Städte Köln und Bonn eine solche ganzheitliche Betrachtung in den Luftreinhalteplan einbezogen wird.