Die wichtigsten Fakten zum JobTicket und das weitere Procedere

Wer ist Vertragspartner?

  • Auf der Grundlage des o.g. Rahmenvertrages kann jedes interessierte Mitgliedsunternehmen der Größenordnung 2 – 49 Mitarbeiter seinerseits einen eigenen JobTicket-Vertrag mit der KVB AG und der VRS GmbH abschließen.

  • Die Laufzeit des JobTicketvertrages beträgt jeweils ein Vertragsjahr und ist abhängig vom Bestehen des Rahmenvertrages der Handwerkskammer zu Köln.

  • Die gesamte Abwicklung dieses JobTicket-Vertrages, d.h. die Ausgabe sowie sämtliche Zahlungs- und Abrechnungsvorgänge im Zusammenhang mit den JobTickets wird auf der Grundlage des abgeschlossenen JobTicket-Vertrages organisatorisch direkt von der KVB AG abgewickelt.

Die wichtigsten Bedingungen für einen JobTicket-Vertrag

  • Sie sind ein Mitgliedsunternehmen der Handwerkskammer zu Köln.

  • Sie haben 2 - 49 ständig beschäftigte Mitarbeiter im Unternehmen.

  • Die Mindestabnahme beträgt für die gesamte Vertragslaufzeit (mind. 1 Vertragsjahr) 2 JobTickets pro Monat.

  • Für die Kunden- und Vertragsbetreuung wird seitens der KVB eine Aufwandspauschale von 2,80 € pro JobTicket und Monat erhoben.

  • Die Beantragung des JobTicket-Vertrages bei der KVB muss mindestens 6 Wochen vor Vertragsbeginn erfolgen.    

Die Preise je abgenommenem VRS JobTicket und Monat (Stand 01.05.2022)

JobTicket: mtl. 80,50 €
Aufwandspauschale: mtl. 2,80 €  

Gegen Zuzahlung lässt sich das VRS-JobTicket für Inhaber mit Wohnsitz außerhalb des VRS-Gebietes auf bestimmte Gebiete der angrenzenden Verkehrsverbünde VRR und AVV erweitern (die näheren Voraussetzungen erfahren Sie bei der KVB).  

Zusatzberechtigung VRS/VRR: mtl. 73,10 €
Zusatzberechtigung VRS/AVV:  mtl. 80,90 €

Der Geltungsbereich - Die wesentlichen Vorteile des JobTickets

  • Die Inhaber eines JobTickets können unbegrenzt im ganzen VRS-Netz Bus & Bahn fahren.

  • Das JobTicket gilt die ganze Woche, auch in der Freizeit, rund um die Uhr.

  • JobTicket-Inhaber sind berechtigt an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ganztägig sowie montags bis freitags von 19:00 Uhr bis 3:00 Uhr des folgenden Tages zur unentgeltlichen Mitnahme einer Person über vierzehn Jahre sowie zur unentgeltlichen Mitnahme eines Fahrrads. Zusätzlich ist montags bis freitags in der Zeit von 15:00 Uhr bis 3:00 Uhr des folgenden Tages sowie an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ganztägig die unentgeltliche Mitnahme von bis zu drei Kindern von sechs Jahren bis einschließlich vierzehn Jahren möglich.

  • Das JobTicket ist nicht übertragbar.    

Was müssen Mitgliedsbetriebe tun, um JobTickets zu beziehen?

Sie lassen sich Ihre Mitgliedschaft von uns bescheinigen. Dazu genügt ein Anruf oder eine E-Mail an uns (siehe Ansprechpartner). Wir senden Ihnen die Mitgliedsbescheinigung umgehend zu.
Diese Bescheinigung legen Sie bei der KVB AG vor, die mit Ihnen sodann den Vertragsschluss abwickelt und alle weitergehenden Fragen klärt.  

Kontaktdaten der KVB:

Frau Katrin Rothardt
Tel.: +49 (0)221 / 547-1319
Fax.: +49 (0)221 / 547-11-1319
E-Mail: jt-rothardt@kvb.koeln

Kölner Verkehrs-Betriebe AG
1341 - Geschäftskundenbetreuung
Scheidtweilerstr. 38
50933 Köln (Braunsfeld)    

Wo erhalten Sie Erstinformationen?

Ausführlich informiert die VRS-Broschüre "Das JobTicket – für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern", die Sie  hier  bzw. auf den Internetseiten der KVB AG unter www.kvb-koeln.de abrufen oder telefonisch bei uns anfordern können.

Sara Kaiser

Heumarkt 12

50667 Köln

Tel. +49 221 - 2022 212

sara.kaiser--at--hwk-koeln.de