Funktionsprüfung

Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen

Basierend auf dem Landeswassergesetz (LWG) gilt für die Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen (ehem. Dichtheitsprüfung) seit dem 9. November 2013 in Nordrhein-Westfalen die Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasserleitungen (SüwVO Abw).

Nach der Verordnung müssen innerhalb von Wasserschutzgebieten bestehende Abwasserleitungen je nach Baujahr erstmals bis spätestens Ende 2015 bzw. bis Ende 2020 auf deren Zustand und Funktionsfähigkeit geprüft werden. Außerhalb von Wasserschutzgebieten sind bestehende Abwasserleitungen, die zur Fortleitung bestimmten industriellen oder gewerblichen Abwassers dienen, erstmals bis Ende 2020 auf Zustand und Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen. Für die Prüfung anderer Abwasserleitungen wird keine landesweit geltende Frist zur Erstprüfung vorgegeben.

Ausführliche Informationen zur Funktionsprüfung finden Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) sowie der Stadtentwässerungsbetriebe Köln.

Die Funktionsprüfungen der Abwasserleitungen dürfen nur durch Sachkundige durchgeführt werden, die durch die zuständige Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer oder Ingenieurkammer-Bau anerkannt worden sind.



Anerkennung der Sachkunde

Für die Anerkennung als Sachkundiger und die Eintragung in die Landesliste ist neben dem Nachweis der beruflichen Qualifikation erforderlich, dass durch Teilnahme an einer Schulung einer anerkannten Schulungsorganisation die Erlangung der besonderen Kenntnisse für die Durchführung von Prüfungen des Zustands und der Funktionsfähigkeit nachgewiesen wird.

Für die Anerkennung als Sachkundiger und Eintragung in die Landesliste schicken Sie uns Ihr Zertifikat sowie den (am PC ausfüllbaren)



Anerkannte Sachkundige müssen zur Aufrechterhaltung der Anerkennung sowie der Eintragung in die Landesliste mindestens alle drei Jahre an einer geeigneten, mindestens zweitägigen Fortbildung teilnehmen.



Ansprechpartnerin Anerkennung der Sachkunde: