Schlichtung
"Streitende sollen wissen,
dass nie der eine ganz recht hat,
und der andere ganz unrecht."
(Kurt Tucholsky)
Wenn es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen einem Handwerksbetrieb und seinem Auftraggeber kommt, bieten wir als wirtschaftsnahe Organisation eine Unterstützung für eine außergerichtliche Beilegung der Unstimmigkeiten auf folgenden Wegen an:
Allgemeine Vermittlungsstelle
Geht es um eine Unstimmigkeit zwischen einem Mitgliedsbetrieb und dessen Auftraggeber?
Die Handwerkskammer bietet Ihnen ein formfreies kostenloses Vermittlungsverfahren an.
Wenn Sie eine Vermittlung wünschen, dann klicken Sie hier.
Nähere Informationen erhalten Siehier.
Bauschlichtungsstelle
Schlichten statt Prozessieren!
Neutral, schnell, kostengünstig und mit viel Sachverstand verhilft die Bauschlichtungsstelle im Konfliktfall Baubeteiligten zu einer fairen Lösung. Wir freuen uns, seit Dezember 2020 Bauherren, Bauausführenden, Architekten und Bauingenieuren diesen Service anbieten zu können. Die Bauschlichtungsstelle der Handwerkskammer zu Köln ist durch das Justizministerium NRW als Gütestelle anerkannt und berechtigt, abgeschlossene Vergleiche vor der Schlichtungsstelle mit einer Vollstreckungsklausel zu versehen oder -im Falle einer entsprechenden Vereinbarung- auch als Schiedsgericht tätig werden.
Die Besetzung der Bauschlichtungsstelle durch einen sehr baurechtserfahrenen Richter a.D. als Vorsitzenden und -wenn notwendig- mit fachlicher Unterstützung von Fachbeisitzern aus dem Kreise der öffentlich bestellten u. vereidigten Sachverständigen der HWK Köln ist zielgenau und ideal, um Konflikte am Bau ohne langwierigen Rechtsstreit vor Gericht zu beenden.
Wenn Sie die Bauschlichtungsstelle einschalten möchten, wenden Sie sich gerne an die Handwerkskammer zu Köln:
Anprechpartnerin:
RA´in Sabine Schönewald
Telefon: 0221 2022-210
Mail: sabine.schoenewald@hwk-koeln.de
Weitere Informationen rund um die Bauschlichtungsstelle erhalten Sie unter:
www.bauschlichtung-nrw.de
Ansprechpartner: