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Sprechen Sie uns an, wenn Sie eine Fachkraft mit internationalem Hintergrund für Ihren Betrieb gewinnen möchten!Beratung zur Beschäftigung internationaler Fachkräfte

Internationale Fachkräfte

Durch die jüngste Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG)  und die damit einhergehenden geänderten  Einreisebestimmungen für ausländische Fachkräfte ist es für Betriebe im Handwerk deutlich leichter, dringend benötigte Fach- und Arbeitskräfte aus dem Ausland zu gewinnen. Dies eröffnet Ihnen als Unternehmerin und Unternehmer neue Möglichkeiten, um dem Fachkräftemangel effektiv entgegenzuwirken und Ihr Team mit qualifizierten Talenten aus aller Welt zu verstärken. Zudem leben in Deutschland bereits viele Menschen mit internationalem Hintergrund, die wertvolle Fachkräfte für den Arbeitsmarkt darstellen können. Sie bringen nicht nur spezifische Qualifikationen und Berufserfahrung mit, sondern auch interkulturelle Kompetenzen und Sprachkenntnisse, die Unternehmen im globalen Wettbewerb stärken.

Fachkräfteeinwanderung: Visa-Möglichkeiten

Als Fach- bzw. Arbeitskraft aus dem Ausland gibt es mehrere Möglichkeiten, nach Deutschland einzureisen, um hier zu arbeiten:

Für qualifizierte Fachkräfte mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung gibt es die Fachkräftezuwanderung gemäß FEG (Fachkräfteeinwanderungsgesetz), bei der die Qualifikation entweder teilweise oder voll anerkannt sein und ein konkretes Arbeitsangebot vorliegen muss. Hierbei gibt es die Möglichkeit, entweder vor der Einreise nach Deutschland das ⇒ Anerkennungsverfahren zu durchlaufen oder dies im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft in Deutschland vor Ort zu beginnen.

Bei der Berufserfahrenenregelung gilt: Wer einen Berufs- oder Hochschulabschluss hat, der vom jeweiligen Ausbildungsstaat anerkannt ist und mindestens zwei Jahre Erfahrung im angestrebten Beruf vorweisen kann, darf in Deutschland ebenfalls eine Beschäftigung aufnehmen.

Eine weitere Möglichkeit ist die Chancenkarte basierend auf einem Punktesystem, das Faktoren wie Qualifikation, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse und Alter berücksichtigt. Diese Karte erlaubt es, nach Deutschland einzureisen und vor Ort nach einer Arbeitsstelle zu suchen.

Das Visum zum Absolvieren einer Berufsausbildung bietet Arbeitswilligen auch ohne fachspezifische Vorkenntnisse die Möglichkeit, in Deutschland einen anerkannten Beruf zu erlernen.

Eine weitere zentrale Option ist die Blaue Karte EU, die hochqualifizierten Fachkräften mit einem anerkannten Hochschulabschluss oder Meisterabschluss und einem konkreten Jobangebot zur Verfügung steht.

Alle diese Wege bieten Fachkräften vielfältige Chancen, in Deutschland Fuß zu fassen und eine Karriere aufzubauen. Damit Sie den richtigen Weg für die Einwanderung Ihrer Fachkraft finden, melden Sie sich gerne bei uns!

Wir beraten Mitgliedsbetriebe und Existenzgründer:innen kostenfrei zu folgenden Themen:

  • Verschiedene Einreise- bzw. Aufenthaltsmöglichkeiten
  • Visaprozesse
  • Fördermöglichkeiten
  • Erfolgreiche Integration ins Unternehmen
  • Informationsmaterial / Quellen

Welche Möglichkeiten der Fachkräfteeinwanderung gibt es?

Bisher war für den Zugang zum Arbeitsmarkt meist eine in Deutschland anerkannte Berufsqualifikation erforderlich. Seit dem 1. März 2024 können Unternehmen in nicht-reglementierten Berufen unter bestimmten Voraussetzungen auch Fachkräfte mit Berufsqualifikation im Herkunftsland und/oder ausreichender Berufserfahrung ohne vorherige Anerkennung ihres Abschlusses einstellen.

Zusätzlich kann die Anerkennung eines Berufsabschlusses nun unter bestimmten Bedingungen erst nach der Einreise und parallel zur Beschäftigung erfolgen.

Seit dem 1. Juni 2024 gibt es weiterhin die Chancenkarte – ein Punktesystem, das internationalen Fachkräften eine befristete Einreise zur Jobsuche ermöglicht.

Grundlegend gibt es die folgenden Optionen der Fachkräftewanderung für die unterschiedlichen Personengruppen:

Fachkräfte mit anerkannter Berufsqualifikation:

  • Personen, deren Berufsqualifikation als voll gleichwertig anerkannt wurde,
  • Personen, deren Berufsqualifikation als teilweise gleichwertig anerkannt wurde,
  • Personen, die sich zur Durchführung des Anerkennungsverfahren parallel zu ihrer Beschäftigung in Deutschland verpflichten,
  • Personen mit ausländischem Berufsabschluss und mindestens zweijähriger berufspraktischer Erfahrung

Personen ohne formale Qualifikationen (Arbeitskräfte):

Die Westbalkanregelung eröffnet Staatsangehörigen von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien für jede Art von Beschäftigung in nicht-reglementierten Berufen einen Arbeitsmarktzugang in Deutschland. Bis Ende 2023 konnte die Bundesagentur für Arbeit 25.000 Zustimmungen aussprechen, seit Juni 2024 beträgt das Kontingent 50.000 Zustimmungen pro Jahr.

All diesen Möglichkeiten liegen Voraussetzungen zu Grunde, die es zu prüfen gilt. Gerne helfen wir Ihnen dabei und beraten Sie zu dem bestmöglichen Weg, Ihre internationale Arbeitskraft in den Betrieb zu bekommen.

Wie bewerte ich ausländische Berufsabschlüsse und kann mir dabei jemand helfen?

Unternehmen stehen oft vor der Herausforderung, die Qualität ausländischer Berufsabschlüsse richtig einzuschätzen. Hier hilft das gesetzliche Anerkennungsverfahren, das offiziell bestätigt, wie stark die Qualifikation mit einem deutschen Abschluss übereinstimmt.

Am Ende des Verfahrens erhalten Unternehmen einen Anerkennungsbescheid, der die Ergebnisse verständlich in deutscher Sprache darstellt. So lässt sich zuverlässig prüfen, ob zusätzliche Qualifizierungen nötig sind. Die ⇒ Anerkennungsberatung der HWK zu Köln bietet hierzu Unterstützung an!

Wo kann meine zukünftige internationale Fachkraft den Antrag auf Anerkennung stellen?

Der Antrag auf Anerkennung wird bei der zuständigen Stelle (z. B. eine Behörde, ein Amt oder eine Kammer) in Deutschland eingereicht. Der ⇒ Anerkennungs-Finder gibt Hilfestellung hierzu. Falls die internationale Fachkraft in unserem Kammerbezirk wohnt oder arbeitet bzw. dies beabsichtigt und einen Abschluss in einem handwerklichen Beruf anerkennen lassen will, sind wir als Handwerkskammer zu Köln zuständig.

Kann der Abschluss meiner zukünftigen internationalen Fachkraft anerkannt werden?

Im Anerkennungsverfahren wird aufgrund der Berufsqualifikation Ihrer Fachkraft und dem Referenzberuf in Deutschland geprüft, ob der Abschluss Ihrer Fachkraft anerkannt werden kann. Grundsätzlich wird vorausgesetzt, dass Ihre Fachkraft eine im Herkunftsland staatlich anerkannte Berufsqualifikation nachweislich erworben hat.

Was kostet das Anerkennungsverfahren?

Die Anerkennungsberatung der Handwerkskammer zu Köln prüft vorab kostenfrei, ob ein grundsätzlicher Verfahrenszugang besteht. Ist dies gegeben, kann das Anerkennungsverfahren gebührenpflichtig gestartet werden, welches - unabhängig vom Ergebnis - zwischen 100,00 € und 600,00 € kostet. Es besteht die Möglichkeit der finanziellen Förderung des Anerkennungsverfahrens über den sogenannten ⇒ Anerkennungszuschuss (https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/pro/anerkennungszuschuss.php).

 

Kann meine Fachkraft auch ohne Anerkennung des Berufsabschlusses in Deutschland arbeiten?

In einem nicht-reglementierten Beruf kann Ihre Fachkraft auch ohne Anerkennung arbeiten. Bitte beachten: In manchen Fällen kann die Anerkennung für die Einreise aus einem Drittstaat auch bei einem nicht-reglementierten Beruf notwendig sein. Der Anerkennungsfinder (https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/fachkraefte.php) hilft Ihnen dabei herauszufinden, ob der entsprechende Beruf reglementiert oder nicht-reglementiert ist.

Wie finde ich eine passende internationale Fachkraft für meinen Betrieb?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Bewerber/innen im Ausland mit Ihrer Stellenanzeige zu erreichen. Idealerweise nutzen Sie mehrere Kanäle, um Fachkräfte schneller zu finden. Verfassen Sie die Anzeige bilingual (auf Englisch oder in der Muttersprache der Zielgruppe) und nennen Sie konkrete Kompetenzen und Aufgaben, damit die Anforderungen klar verständlich sind. Sie haben folgende Optionen:

1. Spezialisierte Jobbörsen & Plattformen

  • Make it in Germany (https://www.make-it-in-germany.com/de/unternehmen/rekrutieren/rekrutierungsweg/stellenanzeige): Offizielle Plattform der Bundesregierung für internationale Fachkräfte mit der Möglichkeit der Schaltung einer Stellenanzeige
  • EURES (https://ec.europa.eu/eures): Europäisches Jobnetzwerk zur Fachkräftevermittlung
  • Indeed, LinkedIn, Stepstone, etc.: Internationale und nationale Jobportale

2. Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit

  • Der Arbeitsgeberservice (https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/koeln/unternehmen/Arbeitgeberservice/arbeitgeber-service) der Bundesagentur für Arbeit unterstützt Sie bei der Schaltung einer Stellenanzeige und der Rekrutierung internationaler Fachkräfte.

3. Zusätzlich gibt es verschiedene Projekte, die Unternehmen unterstützen, internationale Fachkräfte zu finden

Aktuelle Projekte: https://www.make-it-in-germany.com/de/unternehmen/unterstuetzung/fachkraeftegewinnung
Speziell Handwerk: https://www.unternehmen-berufsanerkennung.de/uba-connect/
Stellenanzeigen für internationale Fachkräfte verfassen Sie am besten bilingual sowie unter Nennung der konkreten Kompetenzen und Aufgaben.

Erhält die internationale Fachkraft automatisch ein Visum für Deutschland, wenn die Berufsqualifikation meiner Fachkraft anerkannt wurde?

Nein. Das Anerkennungsverfahren und das Visa-Verfahren sind getrennt voneinander zu betrachten. Fachkräfte aus Drittstaaten müssen meistens ein Visum beantragen. Dies können Sie bei der deutschen Auslandvertretung im jeweiligen Herkunftsland veranlassen. Wir beraten Sie gern hierzu!

Besteht für eine Anpassungsqualifizierung eine Mindestlohnpflicht?

Nein. Allerdings ist es empfehlenswert, der Fachkraft in dieser Zeit eine Vergütung zu zahlen, da sie bereits Vorkenntnisse mitbringt und eine wertvolle Arbeitskraft für den Betrieb ist. Weiterhin muss sie in der Regel ihren Lebensunterhalt bestreiten und ist ggf. auf die Vergütung angewiesen. Häufig wird auf freiwilliger Basis der Mindestlohn gezahlt (siehe auch § 22 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 MiLoG https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__22.html).

Was ist meine Rolle im Rahmen einer Anpassungsqualifizierung meiner zukünftigen Fachkraft?

Als Arbeitgeber spielen Sie eine zentrale Rolle bei der Anpassungsqualifizierung Ihrer zukünftigen Fachkraft. Ihre möglichen Aufgaben umfassen:

1. Unterstützung bei der Anerkennung des Berufsabschlusses

  • Begleitung im Anerkennungsverfahren und ggf. Bereitstellung notwendiger Unterlagen
  • Zusammenarbeit mit Anerkennungsstellen und Beratungseinrichtungen

2. Bereitstellung einer Qualifizierungsmaßnahme:

  • Ermöglichung von praktischen Tätigkeiten im Betrieb, um bestehende Qualifikationslücken zu schließen
  • Kooperation mit Bildungseinrichtungen, z. B. für Sprachkurse oder fachliche Schulungen

3. Mentoring & Integration

  • Unterstützung durch erfahrene Kolleg:innen, um die Fachkraft schnell in den Arbeitsalltag einzugliedern
  • Förderung von interkultureller Zusammenarbeit im Team

4. Finanzielle Fördermöglichkeiten nutzen

  • Informieren Sie sich über Förderprogramme, z. B. der Bundesagentur für Arbeit oder der Kammern, um Kosten für die Qualifizierung zu reduzieren.
     

Welche Sprachkenntnisse muss meine Fachkraft vorweisen?

Legen Sie zunächst fest, welche Sprachkenntnisse Bewerber:innen für die Tätigkeit und die Integration im Unternehmen benötigen. Dabei geht es sowohl um die fachliche Kommunikation als auch um das Miteinander im Team. Es gibt aber auch gesetzliche Vorgaben zu Sprachkenntnissen, die erfüllt werden müssen. Diese richten sich vor allem nach der Art des Visums. Es ist ratsam, sich vorab bei der zuständigen Auslandsvertretung über die Visumbeantragung zu informieren. Als Nachweis deutscher Sprachkenntnisse werden nur Zertifikate aus standardisierten Prüfungen anerkannt (z. B. Goethe-Institut, telc, etc.), die in der Regel nicht älter als ein Jahr sein sollten.

 Wie kann meine Fachkraft ihre Deutschkenntnisse verbessern?

Die Bundesagentur für Arbeit stellt auf ihrer Webseite eine Übersicht der bundesweit angebotenen Berufssprachkurse (https://web.arbeitsagentur.de/sprachfoerderung/suche/berufssprachkurse) zur Verfügung.

Was benötigt der internationale Arbeitnehmer?

  • Wohnung für die Registration bei Einwohnermeldeamt
  • Anmeldebestätigung vom Bürgeramt
  • Krankenversicherung
  • Steuer-Identifikationsnummer
  • Sozialversicherungsnummer, Mitgliedsbescheinigung
  • Konto bei einer deutschen Bank
     

Auf welchen Websites & Portalen erhalte ich weitere Informationen rund um internationale Fachkräfte und deren Beschäftigung?

https://www.make-it-in-germany.com/de/

https://www.kofa.de/

https://www.anerkennung-in-deutschland.de/
Tom Zygmann

Simone Hüsemann

Heumarkt 12

50667 Köln

Tel. +49 221 - 2022 248

simone.huesemann--at--hwk-koeln.de