Kreishandwerkerschaft und Innungen sind starke Partner: Diese erbringen umfangreiche Beratungsleistungen in den berufsspezifischen und fachtechnischen Fragen. Insbesondere in allen Fragen des Arbeits- und Tarifrechts wenden Sie sich bitte an Ihre Innung bzw. Ihre Kreishandwerkerschaft, die Ihr Unternehmen auch vor dem Arbeitsgericht vertreten kann. Darüber hinaus profitieren Sie bei der Lehrlingsausbildung wie auch in anderen Bereichen von der Fachkompetenz und dem vielfältigen Leistungsangebot der Innungen und Kreishandwerkerschaften.Kreishandwerkerschaften und Innungen
Kreishandwerkerschaft und Innungen sind starke Partner: Diese erbringen umfangreiche Beratungsleistungen in den berufsspezifischen und fachtechnischen Fragen. Insbesondere in allen Fragen des Arbeits- und Tarifrechts wenden Sie sich bitte an Ihre Innung bzw. Ihre Kreishandwerkerschaft, die Ihr Unternehmen auch vor dem Arbeitsgericht vertreten kann. Klicken Sie auf "Weiterführende Themen" und erfahren Sie mehr.