Ideen und Eigenentwicklungen schützen? Ist die Eintragung von Patenten, Gebrauchsmustern, Marken und Geschmacksmuster immer notwendig? Welche Kosten kommen auf mich zu? Gerne klären wir Ihre Fragen rund um das Thema gewerbliche Schutzrechte.Gewerbliche Schutzrechte und Innovation
Technische Schutzrechte – Patente und Gebrauchsmuster
Handwerk ist innovativ! Wenn aus Innovationsfreude dann tatsächlich ein neues Produkt oder eine neue Dienstleistung entsteht, sollten Sie diese Leistung schützen lassen. Sei es zum Schutz vor Nachahmungen oder zum wirtschaftlichen Mehrwert durch Lizenzierung. Mit Patent- oder Gebrauchsmusterschutz können sie gewährleisten, dass die Erfindung auch bei Ihnen bleibt.
Nichttechnische Schutzrechte – Marken- und Designschutz
Handwerk ist kreativ! Dies zeigt sich nicht nur in der Vielzahl an Produktdesigns, sondern beginnt schon bei Firmennamen und Logo! Ob zum Schutze der eigenen Kreativleistung oder um zu vermeiden, mit bestehenden Schutzrechten in Konflikt zu geraten, Marken- und Designschutz können einen wirtschaftlichen Mehrwert liefern.
Förderung von Innovationen
Innovation im Betrieb und der Schutz vor Nachahmung bringen wirtschaftliche Vorteile, Kosten vor allem aber erst einmal Geld. Um Innovationsbereitschaft und -schutz zu fördern, stehen eine Reihe von Förderprogrammen zur Verfügung, um zukünftige Vorhaben finanziell zu unterstützen.
Tipp: Sprechen Sie uns am besten bereits vor Maßnahmenbeginn an, da – wie so oft – der Zeitpunkt der Beantragung essenziell für die Bewilligung ist.
Zusätzlich zur Förderung ist eine rückwirkende steuerliche Berücksichtigung von Personalkosten, die der Forschung und Entwicklung (FuE) zugeordnet werden können, mit geringem Beantragungsaufwand möglich.
Für eine persönliche, kostenfreie Beratung vereinbaren Sie gerne einen Termin.
Ansprechpartner:
Beauftragter für Innovation und Technologie
Tel. +49 221 - 2022 278