Vermittlung und Streitschlichtung durch die HandwerkskammerSchlichtungsstelle
Im Umgang zwischen Handwerksbetrieben und Kunden kann es - wie in allen übrigen zwischenmenschlichen Bereichen - zu Missverständnissen und Konflikten kommen, die die Beteiligten so ohne Weiteres nicht mehr unter sich lösen können. Statt direkt den Weg zum Gericht einzuschlagen, kann es in vielen Fällen durchaus sinnvoll sein, sich außergerichtlich und einvernehmlich auf eine Beilegung der Streitigkeiten zu verständigen.
Ziel ist es, eine kosten- und zeitintensive gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.
Bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedsbetrieben und deren Kunden kann die Handwerkskammer zu Köln vermittelnd eingeschaltet werden. Auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben (§ 91 Abs. 1 Nr. 11 Handwerksordnung) hat die Handwerkskammer zu Köln eine Vermittlungsstelle eingerichtet, deren Aufgabe und Ziel es ist, die Parteien bei einer einvernehmlichen Beilegung der Unstimmigkeiten zu unterstützen, um so eine kosten- und zeitintensive gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.
Die Grundsätze unserer Vermittlungstätigkeit:
- Die Vermittlung stellt ein kostenfreies Angebot an die Mitgliedsunternehmen der Handwerkskammer zu Köln sowie dessen Auftraggeber (Kunden) dar.
- Die Teilnahme an der Vermittlung ist freiwillig und erfolgt formfrei sowie grundsätzlich auf schriftlichem und telefonischem Wege ohne Beteiligung oder Beiziehung von Sachverständigen aus den jeweiligen Gewerken und ohne Ortstermin bei den Beteiligten.
- Der Abschluss einer Schiedsvereinbarung ist ebenso wenig vorgesehen, wie ein das Verfahren beendendes Schiedsurteil. Am Ende der Schlichtung erfolgt grundsätzlich lediglich eine Empfehlung an die teilnehmenden Parteien.
- Zur Vermeidung von Missverständnissen möchten wir an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir keine rechtsverbindlichen Entscheidungen mit Wirkung für die Beteiligten treffen können.
- Im Rahmen der Vermittlung können weder technische Fragen und Probleme bewertet noch Rechnungsprüfungen durchgeführt werden. Diesbezüglich können Sie sich an die von der Handwerkskammer zu Köln vereidigten und öffentlich bestellten Sachverständigen wenden (kostenpflichtig), die wir Ihnen bei Bedarf benennen können.
Was benötigen wir?
Bei Interesse an einer Vermittlung in der oben beschriebenen Art kann die Schlichtungsstelle durch formlosen Antrag angerufen werden. Damit wir den Sachverhalt für eine Vermittlung ausreichend erfassen und beurteilen können, benötigen wir eine kurze, schriftliche Schilderung des Sachverhaltes unter Beifügung etwaig vorhandener Unterlagen (z. B. Angebot, Rechnung, Korrespondenz etc.) sowie der Darstellung eines Vermittlungszieles. Anschließend setzen wir uns auf schriftlichem Wege mit dem Mitgliedsbetrieb in Verbindung und bitten ihn zunächst um eine Darstellung zum Sachverhalt.
Wenn Sie eine Vermittlung wünschen, dann klicken Sie hier.
Datenschutz
Wir erheben und speichern Ihre persönlichen Daten im Rahmen unserer Vermittlung nur, soweit es für unsere Vermittlungstätigkeit notwendig ist. Dazu ist es regelmäßig erforderlich, Ihre Daten an den weiteren Verfahrensbeteiligten (Mitgliedsbetrieb) weiterzugeben. Bitte bestätigen Sie Ihr Einverständnis hierzu ausdrücklich, wenn Sie unsere Schlichtungsstelle für einen Schlichtungsversuch in Anspruch nehmen möchten.
Nach Beendigung unseres Schlichtungsversuches werden Ihre Daten gesperrt und nach Ablauf der relevanten Aufbewahrungsfristen auch gelöscht.
Sie können jederzeit Ihre bei uns erhobenen Daten sperren, berichtigen oder löschen lassen und der anonymisierten Datenerhebung und -speicherung widersprechen. Auch können Sie jederzeit die uns erteilte Einwilligung zur Datenerhebung und Verwendung ohne Angabe von Gründen widerrufen.
Wenden Sie sich hierzu bitte an die folgende Kontaktadresse: datenschutz@hwk-koeln.de