Gesundheitspolitik und Handwerk: Bundesgesundheitsminister Gröhe zu Gast
Veranstaltung der Handwerkskammer zu Köln zur Gesundheitspolitik: Vertreter der Gesundheitshandwerke diskutieren mit Bundesminister Hermann Gröhe
Kammerpräsident Wollseifer fordert für die Gesundheitshandwerke „gleiche Augenhöhe“ mit Ärzten und Krankenkassen
Weil der Patient der Dreh- und Angelpunkt im Gesundheitswesen sei und es um seine „bestmögliche Versorgung“ gehe, „brauchen wir die gleiche Augenhöhe der Gesundheitshandwerke“ mit den anderen Akteuren, vor allen mit Ärzten und Krankenkassen. Das forderte Hans Peter Wollseifer, Präsident der Handwerkskammer zu Köln, als er bei der gesundheitspolitischen Tagung der Kammer den Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe begrüßte.
Für die Leistungserbringer, für Zahntechniker, Sanitätshäuser, Hörgeräteakustiker, gilt das Kartellrecht, jedoch sind die Gesetzlichen Krankenkassen von diesen Beschränkungen ausgenommen. „Wie soll dabei eine Verhandlung auf Augenhöhe stattfinden?“, so die Sorge der Gesundheitshandwerke. Die Vertreter des Zahntechniker-Handwerks wiesen Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe darauf hin, dass wegen der unzureichenden Vergütung ihrer Leistungen die Lohnentwicklung im Zahntechniker-Handwerk in den letzten 15 Jahren hinter der Inflationsrate zurückgeblieben ist. Nach Einschätzung der Berufsorganisation geht die Zahl der Auszubildenden zurück, „weil das Zahntechniker-Handwerk ihnen keine attraktiven Einkommensperspektiven bieten kann“.
Am Konflikt um die Verteilung der Finanzmittel im Gesundheitswesen sind starke Interessengruppen wie die Ärzte, die Krankenhäuser, die Arzneimittelhersteller beteiligt. Die schwächste Stellung bei diesem Verteilungskampf haben die Gesundheitshandwerke. Um den Augenoptikern, Hörgeräteakustikern, Orthopädietechnikern, Orthopädieschuhmachern und Zahntechnikern ein Forum zu verschaffen, richtet die Handwerkskammer zu Köln alle zwei Jahre eine gesundheitspolitische Tagung mit dem jeweiligen Bundesgesundheitsminister aus.
Die Gesundheitshandwerke lehnen Ausschreibungen im Bereich der Hilfs- und Rehamittelversorgung ab. Denn wenn nur noch der Gewinner des Ausschreibungsverfahrens den Patienten versorgen darf, fällt das Wahlrecht des Patienten bei der Versorgung mit gesundheitshandwerklichen Leistungen weg. Zudem ist dann eine wohnortnahe Versorgung gefährdet. So weist die Bundesinnung der Hörgeräteakustiker auf einen besonders krassen Fall hin: Eine AOK hatte einem über 80-jährigen Patienten zugemutet, für die Versorgung mit einem Hörgerät einen Anbieter in mehr als 80 Kilometer Entfernung in Anspruch nehmen zu müssen. Denn mit diesem Anbieter hatte die betreffende AOK einen Dumpingvertrag abgeschlossen.
Im Sinne der Patienten ist es auch nicht, wenn der HNO-Arzt im sogenannten „verkürzten Versorgungsweg“ die Hilfsmittelversorgung selbst vornimmt. Denn die komplexe Technologie der Hörgeräte erfordert für eine optimale Nutzung intensive individuelle Anpassungen, den dafür benötigten Zeiteinsatz und das Fachwissen gibt es beim Hörgeräteakustiker, doch der HNO-Arzt kann das nicht leisten.
Bei der Tagung der Handwerkskammer brachten die Vertreter des Augenoptiker-Handwerks ins Gespräch, dass die Kompetenzen der Gesundheitshandwerke angesichts des sich in ländlichen Gebieten abzeichnenden Ärztemangels stärker genutzt werden sollten. Beispielsweise war früher die Augeninnendruckmessung eindeutig eine dem Augenarzt vorbehaltene heilkundliche Tätigkeit, doch wegen des Fortschritts der Medizintechnik könnte diese Messung inzwischen auch von nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen vorgenommen werden.
Handlungsbedarf sehen die Handwerksorganisationen auch beim Ausbau der elektronischen Gesundheitskarte. Kammerpräsident Wollseifer kritisierte, dass die e-Card den Beitragszahlern, also den Arbeitgebern und Versicherten, bisher mehr als 1,3 Milliarden Euro gekostet hat - „und das, obwohl wir bisher nur eine Krankenversicherungskarte mit Passbild haben“.