Jetzt Antrag auf Entlastung von der Stromsteuer stellen

Handwerksbetriebe des produzierenden Gewerbes können noch bis zum 31.12.2014 für die im Jahr 2013 gezahlte Stromsteuer bei ihrem zuständigen Hauptzollamt einen Antrag auf Entlastung von der Stromsteuer stellen. Antragsberechtigt sind alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes. Hierzu zählen beispielsweise Bäcker, Fleischer, Brauer, Galvaniseure, Metall- und Maschinenbauer, Feinmechaniker sowie das Bauhaupt- und das Baunebengewerbe.

Eine Entlastung erfolgt für den (nach dem Regelsteuersatz) versteuerten Strom, den ein Unternehmen des produzierenden Gewerbes für betriebliche Zwecke zur Erzeugung von Licht, Wärme, Kälte, Druckluft und mechanischer Energie dem allgemeinen Stromnetz entnimmt. Der Entlastungsbetrag beträgt 5,13 Euro pro Megawattstunde. Zu beachten ist jedoch, dass die Steuerentlastung nur gewährt wird, wenn der Entlastungsbetrag einen Selbstbehalt von 250 Euro übersteigt, der Stromverbrauch des Unternehmens muss also höher als 48,73 Megawattstunden (MWh) gewesen sein. Dieser Schwellenwert könnte beispielsweise bei einer mittelgroßen Bäckerei oder bei einem Karosseriebaubetrieb ab sieben Beschäftigten erreicht sein.

Ein Berechnungsbeispiel gemäß § 9b Stromsteuergesetz: Ein Betrieb hat im Jahr 2013 1.000 Megawattstunden zu betrieblichen Zwecken verbraucht. Dieser Jahresstromverbrauch, multipliziert mit dem oben genannten Betrag von 5,13 Euro, ergibt 5.130 Euro, abzüglich des Sockelbetrags von 250 Euro errechnet sich in diesem Beispiel eine Steuerentlastung in Höhe von 4.880 Euro.

Für die Steuerentlastung nach § 9b Stromsteuergesetz ist der Vordruck 1453 (Antrag auf Steuerentlastung für Unternehmen) auszufüllen. Den Vordruck finden Sie unter www.zoll.de im Formularcenter unter Verbrauchsteuern/Stromsteuer/Anträge auf Steuerentlastung.
Bei Erstanträgen wird vom Antragsteller noch eine Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeiten im maßgebenden Zeitraum gefordert. Auch hierfür gibt es einen amtlich vorgeschriebenem Vordruck 1402 (Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeiten) und eine Selbsterklärung des Nutzers von Nutzenergie, Vordruck 1456.

In der Regel wird der Entlastungsbetrag auf dem im Antrag angegebenen Konto gutgeschrieben. Ein schriftlicher Bescheid des Hauptzollamtes ergeht grundsätzlich nicht. Ansprechpartner bei der Handwerkskammer zu Köln ist Dipl.-Ing. Jürgen Riepert, Telefon 0221/ 20 22-319.

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Dipl.-Ing. (FH) Günter Machein

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50667 Köln

Tel. +49 221 - 2022 290

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