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Mehrere Bundesländer - darunter auch Nordrhein-Westfalen - haben sich jetzt auf eine stillschweigende Fristverlängerung für die Einführung manipulationssicherer Kassensysteme verständigt. Ein drängendes Problem ist, dass die neuen Kassensysteme derzeit in der nötigen Größenordnung gar nicht am Markt verfügbar sind. Viele Betriebe wären so unverschuldet in Schwierigkeiten geraten.Manipulationssichere Kassensysteme: Handwerk begrüßt Fristverlängerung

Aufgrund einer Vorgabe des Bundesfinanzministeriums müssen Betriebe, die ein Kassensystem nutzen, bis Ende September ein sogenanntes manipulationssicheres technisches Sicherheitssystem (TSE) einbauen. Vor dem Hintergrund der Corona-Krise und der Umstellung auf die neuen Umsatzsteuersätze werden viele Unternehmen Mühe haben, die Frist zu wahren.

Mehrere Bundesländer - darunter auch Nordrhein-Westfalen - haben sich jetzt auf eine stillschweigende Fristverlängerung verständigt. Das heißt konkret, dass die NRW-Finanzverwaltung bis zum 31. März 2021 keine Kassensysteme beanstanden wird, wenn die TSE bis zum 30. September 2020 nachweislich verbindlich bei einem Kassenfachhändler oder -hersteller bestellt wurde oder der Einbau einer cloudbasierten TSE vorgesehen, aber nachweislich noch nicht verfügbar ist. Dies wurde notwendig, da das Bundesministerium der Finanzen gegen den erklärten Willen der Mehrheit der Länder keine Fristverlängerung über den 30. September 2020 hinaus erlassen wollte.

Garrelt Duin, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer zu Köln: "Es ist ein richtiger und wichtiger Schritt, für den wir dem nordrhein-westfälischen Finanzministerium ausdrücklich danken. Denn wie sollten wir unseren Unternehmerinnen und Unternehmern erklären, dass sie ausgerechnet jetzt, in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten, in neue Kassensysteme investieren müssen – obwohl kaum Einnahmen dort einsortiert werden könnten? Viele Betriebe haben angesichts der Pandemie ganz andere, existenzielle Sorgen."

Ein drängendes Problem ist, dass die neuen Kassensysteme derzeit in der nötigen Größenordnung gar nicht am Markt verfügbar sind. Hierzu konkretisiert Garrelt Duin: "Viele unsere Mitgliedsbetriebe wären auf diese Weise unverschuldet in neue Schwierigkeiten geraten, wenn es ihnen nicht rechtzeitig gelingt, das geforderte Kassensystem anzuschaffen. Ich bin froh, dass es uns mit der Fristverlängerung im gemeinsamen Austausch gelungen ist, diese bürokratischen Hürden so niedrig wie möglich zu halten."

Bei Beratungsbedarf können sich Handwerksbetriebe hierzu an die kaufmännischen Unternehmensberater der Handwerkskammer zu Köln wenden: Telefon 0221/2022‑346, E-Mail betriebsberatung@hwk-koeln.de