Neue Vorschriften zur Abfallentsorgung für Baubetriebe problematisch
Neue Vorschriften zur Abfallentsorgung stellen Baubetriebe vor fast unlösbares Problem
Schwer entflammbares Styropor kaum noch zu entsorgen
Baubetriebe haben aktuell erhebliche Schwierigkeiten wegen der seit dem Monatsanfang geltenden Entsorgungsregelung von HBCD-haltigen Dämmstoffen. Die mit diesem Flammschutzmittel behandelten Polystyrol-Dämmstoffe wie Styropor dürfen jetzt nur noch in Abfallverbrennungsanlagen entsorgt werden, die über eine entsprechende Zulassung verfügen. Das ist nach Information der Kammer in der hiesigen Region nur die Müllverbrennungsanlage in Weisweiler. Dort wird das Material aber lediglich in sehr begrenztem Umfang und - wenn überhaupt - zu stark erhöhten Preisen angenommen.
Das bedeutet: Die Baubetriebe können Bauabfälle nicht mehr entsorgen. Bauvorhaben stehen still. Neue Bauprojekte können nicht begonnen werden. Kundenanfragen können nicht beantwortet werden, denn eine Preisfindung für die Entsorgung der betreffenden Abfälle ist derzeit nicht möglich. Es können also keine neuen Bauverträge abgeschlossen werden. Die für laufende Bauverträge vereinbarten Entsorgungspreise sind nicht mehr auskömmlich, weshalb hohe wirtschaftliche Schäden drohen. Darüber hinaus können Umweltschäden entstehen, weil manche Betroffenen keinen anderen praktisch durchführbaren Weg als über wilde Müllkippen sehen.
"Auch wenn die möglichst umweltfreundliche Beseitigung problematischer Stoffe eine wichtige Zielsetzung ist, so muss sie aber praktisch umsetzbar sein. Das ist bei den derzeit geltenden Entsorgungsregelungen und -gegebenheiten jedoch nicht der Fall", erklärt der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer, Dr. Ortwin Weltrich.
Die Handwerkskammer hat sich deshalb schriftlich an den nordrhein-westfälischen Umweltminister Johannes Remmel gewandt mit der dringenden Bitte, schnellstens eine praktikable Lösung zu schaffen. So könnte beispielsweise wie in Niedersachsen ein kurzfristiger Erlass Erleichterung bringen, der es unter anderem gestattet, Baumischabfälle mit untergeordnetem Anteil HBCD-haltiger Dämmstoffe als nicht gefährlichen Abfall in Abfallverbrennungsanlagen zu entsorgen.
"Außerdem muss für die Zukunft gewährleistet werden, dass sich durch abfallrechtliche Regelungen keine Monopolstrukturen in der Entsorgungswirtschaft entwickeln, die einer wirtschaftlichen und umweltgerechten Beseitigung der Abfälle im Wege stehen", so Weltrich weiter: "Mit der vorgeschlagenen Verfahrensweise könnte gleichzeitig den Belangen der Umwelt und der hiesigen Baubranche Rechnung getragen werden."
Ursache dieser prekären Situation sind die deutsche Abfallverzeichnis-Verordnung vom 04.03.2016, die europäische POP-Verordnung (EG) Nr. 850/2004 und die Verordnung (EU) 2016/460 vom 30.03.2016. Abfälle, die persistente organische Schadstoffe (sogenannte POP) enthalten, müssen so verwertet oder beseitigt werden, dass diese Schadstoffe zerstört oder unumkehrbar umgewandelt werden. Das Flammschutzmittel HBCD (Hexabromcyclododecan) wurde 2013 von der Stockholm-Konvention als POP klassifiziert. Damit gilt Abfall, also auch Bauschutt, in dem HBCD enthalten ist, seit dem 01.10.2016 als gefährlicher Abfall, wenn der festgelegte Grenzwert von 1000 mg/kg überschritten wird. Für Polystyrol-Dämmstoffe wie Styropor, die mit HBCD behandelt wurden, darf deshalb nur eine spezielle Entsorgung in den wenigen dafür zugelassenen Anlagen stattfinden.
Europarechtlich verpflichtend ist diese Einstufung jedoch nicht. Im Gegensatz zum Bundesrat hält die Bundesregierung eine Einstufung als Sonderabfall nicht für erforderlich (BT-Drucksache 18/4129, dort Fragen 30 und 31). Der Bundesrat hatte die Einstufung von POPs als gefährliche Abfälle damit begründet, dass die Überwachung der POP-haltigen Abfälle nur sichergestellt werden kann, wenn sie einer besonderen Nachweispflicht unterliegen. Dagegen spricht jedoch, dass HBCD-haltige Dämmplatten aus Polystyrol sowohl beim Abbruch als auch beim Transport umwelt- und arbeitsschutzrechtlich relativ unbedenklich sind. Es entstehen weder krebserregende, lungengängige Stäube wie bei Asbest, noch löst sich HBCD wegen seiner geringen Wasserlöslichkeit bei Regen leicht aus den Dämmplatten heraus. Deshalb reicht die thermische Entsorgung unter hoher Hitze im Rahmen von gemischten Bauabfällen aus. HBCD war das Standardflammschutzmittel für Polystyrol und ist durch das neue Flammschutzmittel Polymer FR ersetzt worden.