Garrelt Duin
Tom Zygmann

Das Handwerk ist dankbar für die finanzielle Unterstützung durch die NRW-Soforthilfe 2020, aber starre Regeln dürfen den Erfolg jetzt nicht gefährden. Garrelt Duin, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer zu Köln, mahnt zu Abrechnung mit Augenmaß.NRW-Soforthilfe 2020

Nordrhein-Westfalen hat die Abrechnung der NRW-Soforthilfe 2020 vorerst gestoppt. Nun kommt es darauf an, in enger Abstimmung mit der Bundesregierung die Rahmenbedingungen für ein sachgerechtes, aber praktikables Verfahren neu zu definieren. Denn seit Anfang des Monats verlangt das Land von den Soforthilfe-Empfängern, ihren individuellen Liquiditätsengpass bis Ende September nachzuweisen.

"Unsere Servicetelefone laufen heiß: Viele besorgte Unternehmerinnen und Unternehmer berichten unseren kaufmännischen Beratern, dass sie die Soforthilfe ganz oder in Teilen zurückzahlen müssten, wenn es beim aktuellen Abrechnungsverfahren bliebe", berichtet Garrelt Duin, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer zu Köln, und fügt hinzu: "Es ist daher genau der richtige Schritt, die Abrechnung der NRW-Soforthilfe zu diesem Zeitpunkt zu unterbrechen, denn das Verfahren hat viel Frustration bei unseren Handwerksbetrieben verursacht. Unbürokratisch und zügig wurde die Soforthilfe eingeführt, als es drauf ankam. Die vielen Handwerksunternehmen, die durch die Coronakrise in Not geraten waren, haben die Soforthilfe dankbar angenommen. Aber die Pandemie ist noch lange nicht überwunden, die finanziellen Auswirkungen in vielen Gewerken spürbar und manches Unternehmen nach wie vor in seiner Existenz bedroht. Wir benötigen pragmatische und unternehmerfreundliche Lösungen. Mangelhafte Absprachen zwischen Bund und Land dürfen nicht zu Lasten der Betriebe gehen."