Wir testen, damit alle gesund bleiben.
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Wir testen, damit alle gesund bleiben.

Handwerksbetriebe sind aufgerufen, ihren Beschäftigten Corona-Tests zu ermöglichen.Wir testen, damit alle gesund bleiben!

Die Corona-Pandemie stellt uns alle vor große Herausforderungen. Auch die Wirtschaft steht zu ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung und will einen gemeinsamen Beitrag zur Überwindung der Pandemie leisten. Wir, als Handwerkskammer zu Köln, unterstützen daher den gemeinsamen Appell der vier Spitzenverbände BDA, BDI, DIHK und ZDH an die Unternehmen, ihren Beschäftigten regelmäßig Corona-Tests anzubieten.

Wir, die Handwerkskammer zu Köln, stehen als Vertreter der Wirtschaft zu unserer gesellschaftlichen Verantwortung: Zusammen mit der Bundesregierung und den vier Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft, BDA, BDI, DIHK und ZDH, gehen auch wir davon aus, dass bei steigenden Inzidenzen und einer aggressiveren Corona-Mutation das Testen im Betrieb - neben bestehenden Pandemieplänen und Hygienekonzepten - bis mindestens Juni eine wichtige Brücke ist, bis in einem großen Umfang die Wirkung der Impfstrategie greift. Deswegen wollen wir dieses Anliegen voranbringen und unseren Beitrag zur Ausweitung der Tests in Deutschland leisten.

Durch eine deutliche Ausweitung der Corona-Testungen können unentdeckte Infektionsfälle identifiziert und somit auch Infektionsketten verstärkt unterbunden werden. Angesichts dessen ist die neue Teststrategie von Bund und Ländern neben der Impfstrategie und den Hygieneregeln ein zentrales Element der aktuellen Corona-Politik in Deutschland.

Vermehrte Test sind eine wirksame Brücke, bis allen Bürgerinnen und Bürgern ein
Impfangebot gemacht werden kann. Die vier Spitzenverbände haben einen gemeinsamen Appell an die Unternehmen und Betriebe gerichtet, ihren Beschäftigten regelmäßig solche Corona-Tests anzubieten.

Dies kann sich auf Selbsttests oder auch - sofern dies möglich ist - auf Schnelltests beziehen:

  • Bei Schnelltests handelt es sich um sogenannte Antigen-Tests (Nachweis von Eiweißketten), die vor Ort ("Point of Care", PoC) erfolgen können. Schnellgetestet werden darf nur durch fachlich geschultes Personal. Zudem sind gesonderte Räumlichkeiten und umfassende Infektionsschutzvorkehrungen für die Tester erforderlich. Diese Tests müssen allerdings nicht im Betrieb selbst durchgeführt werden. Stattdessen kann z. B. auch ein kommunales oder ein gewerbliches Testzentrum beauftragt werden. Sofern ein Betrieb selbst vor Ort Schnelltests anbieten möchte, kann er auf die in dieser  Liste benannten medizinrechtlich zugelassenen Schnelltests zurückgreifen.
  • Selbsttests sind gleichfalls Antigen-Tests, die jedoch individuell selbst durchgeführt werden können. Anders als bei Schnelltests müssen hierbei keine Proben aus dem tiefen Nasen- oder Rachenraum, sondern können auch solche aus dem vorderen Rachen- oder Nasenraum genommen werden. Auch Spuck-, Lolly- und Gurgellösungen werden aktuell vorbereitet oder sind bereits teilweise zugelassen (hierzu diese  Liste).

Machen auch Sie mit Ihrem Unternehmen mit: "Wir testen, damit alle gesund bleiben!"

HERUNTERLADEN

LINKTIPP

Erklärung der deutschen Wirtschaft zur Ausweitung des Testangebots an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: 
  Gemeinsamer Appell von BDA, BDI, DIHK und ZDH

AUFRUF

Präsident Hans Peter Wollseifer appelliert in einem Video an die Mitgliedsbetriebe, ihren Beschäftigten Coronatests zu ermöglichen.