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Handwerkskammer zu Köln

Die Handwerkskammer zu Köln hält Dieselfahrverbote jeglicher Art für unverhältnismäßig und fordert die Landesregierung auf, die Messstellen rechtskonform zu platzieren. An insgesamt fünf Stellen in Köln wird die Kammer Alternativmessungen durchführen.Zweifel an Richtigkeit der Stickoxidmessungen

Zweifel an Richtigkeit der Stickoxidmessungen
Handwerkskammer fordert Landesregierung auf, Messstellen rechtskonform zu platzieren
Handwerkskammer überprüft fünf Messstellen in Köln

Die Handwerkskammer zu Köln hält Dieselfahrverbote jeglicher Art für unverhältnismäßig. Die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen zur Stickoxidbelastung hänge dabei auch maßgeblich von der Höhe der Grenzwertüberschreitung am jeweiligen Hotspot und von der Belastbarkeit der Messergebnisse und damit der Rechtmäßigkeit der Messstellenanordnung ab, betont Dr. Ortwin Weltrich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer zu Köln. "Wir bezweifeln, dass die Platzierung der Messcontainer und Passivsammler seitens des Landesamtes für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz vorschriftsgemäß vorgenommen wurde. Zumindest zweifeln wir das für den Messcontainer am Clevischen Ring und für die Passivsammler an der Justianstraße und der Aachener Straße in Köln-Weiden an. Wir werden aber an insgesamt fünf Stellen in Köln Alternativmessungen durchführen."

Die Handwerkskammer bezieht sich bei ihrer kritischen Haltung bzgl. der ordnungsgemäßen Platzierung auf verschiedene Rechtsgutachten. Für die Anordnung von Messstellen zur Luftschadstoffmessung relevant ist die 39. Bundesimmissionsschutzverordnung (39. BImSchV). Anlage 3 der 39. BImSchV beschreibt die vorzunehmende Beurteilung der Luftqualität und die Positionierung der Probenahmestellen für Messungen von Stickstoffdioxid in der Luft. So darf beispielweise der Messeinlass nicht in nächster Nähe von Emissionsquellen angebracht werden, um die unmittelbare Einleitung von Emissionen, die nicht mit der Umgebungsluft vermischt sind, zu vermeiden. Hier sieht die Handwerkskammer die Lage des Passivsammlers unmittelbar am Busbahnhof auf der Aachener Straße in Köln-Weiden als rechtswidrig an.

"In Weiden werden die Abgase der dort wartenden Dieselbusse in hoher Konzentration direkt vom Passivsammler aufgenommen und verfälschen so die Messergebnisse. Am Clevischen Ring steht der Messcontainer direkt unter Bäumen, sodass außer im Winter, wenn die Bäume laubfrei sind, keine ausreichende Luftzirkulation erfolgen kann. Die Luftzirkulation soll aber gemäß der 39. BImSchV ebenso gewährleistet sein wie die für 100 m Straßenabschnitt repräsentativen Messergebnisse", beschreibt Weltrich die aus seiner Sicht kritischen Punkte.

Weltrich bemängelt auch, dass das LANUV u.a. den Messcontainer am Clevischen Ring und den Passivsammler in der Justitianstraße unmittelbar am Straßenrand platziert und die in der BImSchV vorgegebenen Toleranzen nicht berücksichtigt hat. Es ginge darum, die Wohnbevölkerung vor übermäßiger Stickoxidbelastung zu schützen. Damit sei eine Messung unmittelbar an der Straße nicht nur nicht erforderlich, sondern falsch. "Die BImSchV ermöglicht genau aus diesem Grund eine Probenahmestelle in bis zu max. 10 m Entfernung zum Straßenrand zu installieren. Gemessen wird in Köln aber fast an der Bordsteinkante. Das hat nichts mit 'Schönmesserei' zu tun, sondern mit rechtskonformen Messungen. Wir fordern von der Landesregierung sämtliche Stickoxid-Messstellen im Bezirk der Handwerkskammer zu Köln neu und rechtlich unbedenklich zu platzieren. Wir werden jedenfalls bei unseren Messungen in Köln BImSchV-konforme Messstandorte wählen und dann sehen, zu welchen Ergebnissen das führt. Sollte die Bezirksregierung in Köln Fahrverbote aufgrund rechtswidrig ermittelter Stickoxidkonzentrationen aussprechen, werden wir unsere Betriebe bei Klageverfahren begleiten", legt Weltrich nach.