Elektrofachkraft Holz- und Metall - Handwerk Nachschulung
Nachschulung zur Auffrischung Ihrer Qualifikation und Aktualisierung Ihres Zertifikates.
Die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften erfordern zum Erhalt der Qualifikation zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten eine regelmäßige Nachschulung. Diese erfolgt in der Regel alle drei Jahre nach der Erstprüfung bzw. den jeweiligen Nachschulungsterminen.
Inhalte:
- Vorstellung der Werkzeuge und Messgeräte
- Sichtprüfung
- Durchführung von Kontrollmessungen
- Sicherheitsunterweisung (i.S. des §12 ArbSchG, §4 BGV A1 und des BetrSchV)
- Aktuelle Informationen über die zu beachtenden Sicherheitsbestimmungen, sowie über den Arbeitsbereich, in dem Sie tätig werden dürfen
- Informationen über Neuerungen im Regel- und Vorschriftenwerk
- Messübungen mit den eigenen Messgeräten der Teilnehmer
- Erstellen einer Dokumentation nach VDE 0701/0702
Prüfung:
- schriftlicher Test
- mündlicher Test
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie über die Nachschulung ein aktuelles, anerkanntes Zertifikat der Handwerkskammer zu Köln.
Hinweis:
Bei fehlender Nachqualifizierung sind die Voraussetzungen für eine Elektrofachkraft im Tischler-Handwerk und im Metall-Handwerk nicht mehr erfüllt und die mit dem Zertifikat bescheinigte Qualifikation ist nicht mehr gültig.