"Sachkunde für Dichtheitsprüfung" jetzt "Sachkunde für die Durchführung der Zustands- u. Funktionsprüfung von priv. Abwasserleitungen gem. Selbstüberwachungsverordnung Abwasser SüwVO Abw, Nachschulung
Zur reibungslosen und erfolgreichen Durchführung seiner Aufgaben benötigt der Sachkundige für Dichtheitsprüfung gemäß §61a LWG NRW ein stets dem aktuellen technischen Standard und den jeweils geltenden rechtlichen Vorschriften entsprechendes Fachwissen in Kombination mit guten fachpraktischen Erfahrungen.
Es gilt, die Technik und die Funktionsweisen verschiedenster Prüfsysteme sowie eine nicht unerhebliche Anzahl von Gesetzen, Vorschriften und Regelungen für die Prüfung, Inspektion und ggf. auch die Sanierung von Abwasseranlagen zu beherrschen und in der Praxis sicher anzuwenden.
Nach § 13 Abs.4 SüwVO Abw. muss der Sachkundige mindestens alle 3 Jahre an einer geeigneten, zweitägigen Fortbildungsveranstaltung teilnehmen.
Dieser zweitägige Auffrischungslehrgang vertieft und aktualisiert die bereits erworbene Sachkunde und das fachpraktische Wissen des Teilnehmers/der Teilnehmerin, dient somit für weitere 3 Jahre dem Erhalt der Sachkundetitels und sichert damit den weiteren Eintrag auf der Landesliste NRW.
Im Verlauf des Lehrgangs wird den Teilnehmenden ausreichend Raum für Erfahrungsaustausch und Diskussion gegeben. Konkrete Praxisfälle aus dem Alltag werden ebenso behandelt wie die verschiedenen Haftungsrisiken im Falle eines Regelverstoßes und Lösungsansätze zur Vermeidung von Risiken. Außerdem werden die Unterschiede, die sich durch unterschiedliche Regelungen in der Abwassersatzungen der Städte und Gemeinden ergeben, behandelt.
Zielgruppe/Zulassungsvoraussetzungen
Der Teilnehmer muss im Besitz eines gültigen "Sachkundenachweises Dichtheitsprüfung nach §61a LWG NRW" sein.
Abschluss/Zertifikat
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmer/die Teilnehmerinnen ein neues, gültiges Zertifikat. Zu beachten ist, dass auch dieses Zertifikat nach weiteren 3 Jahren einer Auffrischung in diesem Sinne bedarf.