Achtung: Schutzrechte beachten bei Verwendung von Handwerks-Zunftzeichen

Das Handwerk hat Geschichte und Tradition, und so gab es im Mittelalter sog. Zünfte, die - ähnlich wie heute die Innungen und Fachverbände - einen Zusammenschluss von Handwerkern der einzelnen Gewerke darstellten. Diese Zünfte gibt es lange nicht mehr, aber die sog. Zunftzeichen oder Zunftwappen existieren noch immer und sind bei vielen Handwerkern immer noch beliebt, wenn es um die Beschriftung von Firmenschildern und –wagen, aber auch den Druck von Geschäftspapieren geht.

Aber Vorsicht: Das Alter dieser Zunftzeichen bedeutet nicht, dass Jedermann diese Zeichen im Rechts- und Geschäftsverkehr einfach so verwenden kann! Schon als Frühform des Markenwesens unterlag die Nutzung dieser Zeichen der Kontrolle der Zünfte und später dem sich bereits im 19. Jahrhundert entwickelnden Markenschutz.

Bezüglich vieler der alten Zunftzeichen als sog. Bildmarke besteht auch heute noch ein Schutz zugunsten von Innungen und Fachverbänden. Wer mithin nicht einer Innung bzw. einem Fachverband angehört und ein solches Zunftzeichen verwenden will, sollte sich unbedingt vor seiner Verwendung über etwaig bestehende Schutzrechte erkundigen. Dies kann durch Recherchen über das Deutsche Marken- und Patentamt oder durch Anfragen bei den möglichen Haltern von Schutz-, Nutzungs- und Verwertungsrechten wie Innungen und Fachverbänden, teilweise aber auch Verlagen erfolgen.

RA'in S. Schönewald, 04.12.14