Ratgeber AusbildungsrechtAusbildungsverordnung
In den anerkannten Ausbildungsberufen darf nur nach der bundeseinheitlichen Ausbildungsordnung für den jeweiligen Beruf ausgebildet werden (§ 25 Abs. 2 HwO).
Die Ausbildungsordnung regelt verbindlich:
- die Ausbildungsdauer
- die zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse (Ausbildungsinhalt)
- den zeitlichen Ablauf der Ausbildung (Ausbildungsrahmenplan) und
- die Prüfungsanforderungen.
Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, dem Auszubildenden die Ausbildungsordnung vor Beginn der Ausbildung kostenlos auszuhändigen (§ 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG).
Die Ausbildungsordnungen finden Sie auf auch unter Berufe A- Z auf unserer Hpomepage.