Die Handwerkskammer zu Köln am Heumarkt 12
Handwerkskammer zu Köln
Die Handwerkskammer zu Köln am Heumarkt 12

Ende März geriet die Handwerkskammer zu Köln in die Schlagzeilen, als sie sich überraschend von ihrem langjährigen Hauptgeschäftsführer Dr. Ortwin Weltrich trennte. Grund war ein erheblicher Vermögensschaden, der der Kammer bei den Finanzbeziehungen mit einer Tochtergesellschaft entstanden war. "Wir sind es unseren Mitgliedsbetrieben schuldig, dass wir den Vorgang aufklären und Vorkehrungen treffen, dass sich das nicht wiederholen kann", betonte Kammerpräsident Hans Peter Wollseifer.Handwerkskammer klärt auf

Handwerkskammer klärt die Fehler in den Finanzbeziehungen zu ihrer Bildungs- und Beratungs-GmbH auf 

Kammerpräsident Wollseifer informierte die Presse über das Gutachten der ACT Audit Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Ende März geriet die Handwerkskammer zu Köln in die Schlagzeilen, als sie sich überraschend von ihrem langjährigen Hauptgeschäftsführer Dr. Ortwin Weltrich trennte. Der Vorstand der Kammer hatte sowohl mit Weltrich als auch mit seinem Stellvertreter Peter Panzer einen Aufhebungsvertrag vereinbart. Der Grund dafür war ein erheblicher Vermögensschaden, der der Handwerkskammer bei den Finanzbeziehungen mit ihrer Tochtergesellschaft, der Bildungs- und Beratungs-GmbH (BuB-GmbH) entstanden war. 

Über diese GmbH laufen die Entwicklungshilfe-Projekte der Handwerkskammer zu Köln. Die Kammer ist in mehreren afrikanischen Ländern aktiv; Kurz- und Langzeit-Experten aus dem Handwerk entwickeln beispielsweise Berufsbildungsangebote oder bauen Beratungsstellen für Kleinbetriebe in den jeweiligen Ländern auf. Sämtliche Personal- und Sachkosten dieser Projekte werden vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit finanziert, so dass gewährleistet ist, dass für diese Aufgabe keine Beitragszahlungen der rund 33 Tausend Mitgliedsbetriebe eingesetzt werden. 

Bei ordnungsgemäßer Abrechnung zwischen der Handwerkskammer und ihrer GmbH hätte die Kostenerstattung für das bei der Kammer angestellte Personal für die fachliche Projektsteuerung komplett an den Kammerhaushalt weitergeleitet werden müssen. Weil jedoch die Personalkosten für die Steuerung dieser Projekte nicht von der GmbH an den Haushalt der Handwerkskammer abgeführt wurden, entstand bei der GmbH ein entsprechend hoher Jahresgewinn. Das führte zu erheblichen Steuerzahlungen, die bei korrekter Verbuchung nicht entstanden wären. 

Dabei fiel bei der Handwerkskammer ein Vermögensschaden in sechsstelliger Höhe an, so lautete die erste Hochrechnung, als Ende März Kammerpräsident Hans Peter Wollseifer vor der Presse in Köln die Gründe für die Trennung vom Hauptgeschäftsführer und seinem Stellvertreter bekannt gab, die beide zugleich langjährige Geschäftsführer der Bildungs- und Beratungs-GmbH der Kammer waren. Das von Wollseifer in Auftrag gegebene Gutachten des Juristen Prof. Dr. Rolf Bietmann wies schwerwiegende Verstöße gegen die Vermögensbetreuungspflicht nach, hierfür tragen Ortwin Weltrich und Peter Panzer die Verantwortung. 

Für die Geschäftsführung der Handwerkskammer ist eine Manager-Versicherung abgeschlossen. Zu dieser Versicherung "haben wir frühzeitig Kontakt aufgenommen und hoffen, dass diese Versicherung zumindest für einen erheblichen Teil des Schadens aufkommen wird", betont Kammerpräsident Wollseifer. Damit diese Versicherung in Anspruch genommen werden kann, ist eine exakte Ermittlung des Vermögensschadens, der der Handwerkskammer durch die fehlerhaften Finanzbeziehungen zu ihrer Tochtergesellschaft entstanden ist, erforderlich. Hierzu hat der Vorstand der Handwerkskammer die ACT Audit Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt und am 23. Mai der Presse in Köln die Ergebnisse dieses Gutachtens erläutert. 

Dabei gab der Wirtschaftsprüfer Dr. Heribert Warken von der ACT Audit GmbH bekannt, dass er die Jahresabschlüsse der Bildungs- und Beratungs-GmbH für die Jahre 2009 bis 2018 auf die diesbezüglichen Sachverhalte untersucht hat und dabei für den genannten Zeitraum einen Gesamtschaden von 1,1 Millionen Euro festgestellt hat. Bei dieser Schadenshöhe sind die Dividendenausschüttungen der Jahre 2009 bis 2018, die die GmbH an die Handwerkskammer als alleinige Gesellschafterin geleistet hatte, bereits gegengerechnet. Fast 60 Prozent des ermittelten Vermögensschadens entfallen auf die letzten vier Jahre; denn im Zeitraum 2015 bis 2018 hatte sich die Zahl der Entwicklungshilfeprojekte erhöht, so dass mehr Personalkosten als früher für die Steuerung dieser Projekte der Bildungs- und Beratungs-GmbH erstattet und nicht an den Kammerhaushalt weitergeleitet worden waren. 

Die von dem unberechtigt hohen Jahresergebnis der GmbH verursachten Steuerzahlungen machen einen wesentlichen Teil des Vermögensschadens aus. Hinzu kommt die Zahlung der an die Gewinnhöhe gekoppelten Tantiemen an die beiden GmbH-Geschäftsführer Peter Panzer und Dr. Ortwin Weltrich; in den letzten zehn Jahren beliefen sich diese Tantiemen, die bei korrekter Abwicklung der Finanztransaktionen zwischen der Kammer und ihrer GmbH nicht gezahlt worden wären, auf insgesamt 89 Tausend Euro, so das Gutachten der ACT Audit Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. 

Ihr Geschäftsführer Warken erläuterte im Gespräch mit Journalisten, dass die BuB-GmbH handelsrechtlich als "kleine Kapitalgesellschaft" gemäß § 267 des Handelsgesetzbuches einzuordnen ist. Sie ist daher nicht prüfungspflichtig und kann bei der Erstellung des Jahresabschlusses von unterschiedlichen Erleichterungsvorschriften Gebrauch machen. Da in diesem Zusammenhang die Darstellung der Rohergebnisse ausreicht, konnten die ehrenamtlich tätigen Vorstandsmitglieder, die in der Gesellschafterversammlung der GmbH mit dem Jahresabschluss befasst waren, den von den beiden Geschäftsführern zu verantwortenden Fehler bei der versäumten Weiterleitung von Teilen der Personalkostenerstattung nicht erkennen. 

Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass in den Jahren 2009 bis 2018 verschiedene Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und der Rechnungsprüfungsausschuss der Handwerkskammer mit der Prüfung der Handwerkskammer und der BuB-GmbH befasst waren. 

Auch wegen der guten Zusammenarbeit des Vorstands mit dem Kammer-Hauptgeschäftsführer Weltrich und seinem Stellvertreter Panzer "gab es zudem keinen Anlass zu Misstrauen". Entsprechende Nachfragen zu den von der Geschäftsführung ermittelten und dargelegten Zahlen für die BuB-GmbH seien von diesen stets plausibel beantwortet worden, erläuterte Kammerpräsident Wollseifer. Als Anfang 2019 der erste Verdacht auf die fehlerhafte Verbuchung von Personalkostenerstattungen aufkam, hatte der Vorstand der Handwerkskammer sofort Ermittlungen aufgenommen. Das von Prof. Dr. Rolf Bietmann im März 2019 erstellte Rechtsgutachten hatte diesen Verdacht erhärtet; das Mitte Mai vorgelegte Gutachten der ACT Audit Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat inzwischen die exakte Höhe des Vermögensschadens, der der Handwerkskammer entstanden ist, ermittelt. "Die Aufklärung dieser unschönen Dinge ist eine bittere Sache, doch wir sind es unseren Mitgliedsbetrieben schuldig, dass wir den Vorgang aufklären und Vorkehrungen treffen, dass sich das nicht wiederholen kann", betonte Wollseifer. Er teilte mit, dass die Bildungs- und Beratungs-GmbH der Handwerkskammer ihre Tätigkeit zum Jahresende 2019 beenden wird. Die Entwicklungshilfeprojekte der Kammer werden danach direkt über die Handwerkskammer abgewickelt werden.