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NRW-Aufbauhilfe 2021Flut und Hochwasser im Kammerbezirk Köln

Die Unwetterkatastrophe im Jahr 2021 hat viele Handwerksunternehmen in unserem Kammerbezirk hart getroffen.  Um diese Unternehmen bei der Bewältigung der Folgen der Flut zu unterstützen, hat die Landesregierung im September 2021 ein Aufbauhilfeprogramm gestartet.

Anträge auf Aufbauhilfe für Unternehmen können bis zum 30. Juni 2024 gestellt werden!

Die Antragsfrist auf Aufbauhilfe für Ihre privaten Wiederaufbaumaßnahmen ist bis zum 30. Juni 2026 verlängert!

Sind Sie ein von der Flut betroffenes Mitgliedsunternehmen der Handwerkskammer zu Köln? Dann wenden Sie sich bitte an uns. Wir beraten Sie gerne zur Antragstellung, führen eine Plausibilitätsprüfung durch und geben ein Votum zu Ihrem Antrag ab.

Sie erreichen uns unter:

- Telefon: 0221 2022-346

- E-Mail: unternehmensberatung@hwk-koeln.de

Info: Unsere Unternehmensberatung ist von Bund und Land gefördert, deshalb benötigen wir von Ihnen zu Beginn dieses Schrittes eine unterschriebene De-Minimis-Erklärung. Den Vordruck erhalten Sie: HIER



Allgemeine Informationen und das Antragsformular finden Sie unter:
www.nrwbank.de/unwetterhilfe-unternehmen - Im Abschnitt "Formulare und Merkblätter"

Grundsätzliche Fragen zum Antragverfahren beantwortet:

Hotline "Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen":  0211 4684 4994

Service Center der NRW.Bank:  0211 91741 4800 und info@nrwbank.de

Weitere Infos des Landes NRW: ⇒  HIER



Das Antragsverfahren ist dreistufig:

1. Beauftragen Sie eine/n von einer nationalen Behörde anerkannte/n unabhängige/n Sachverständige/n * mit der Erstellung eines Schadensgutachtens, soweit Ihnen noch kein Gutachten einer Versicherung vorliegt.
Sachverständige des Handwerks finden Sie: HIER

*) Als anerkannte unabhängige Sachverständig werden öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige anerkannt sowie insbesondere im Falle von Einkommenseinbußen und bei Schäden, deren Höhe sich in der Regel nur auf Grundlage der Buchführung nachweisen lässt, Steuerberaterinnen oder Steuerberater (inklusive Steuerbevollmächtigte), Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüferinnen und vereidigte Buchprüfer. Ein öffentlich bestellter Sachverständiger kann neben seinem formellen Bestellungsgebiet auch in weiteren Sachgebieten tätig sein und seinem Bestellungsgebiet naheliegende Schäden begutachten. In diesem Fall muss er erklären, dass er aufgrund seiner Erfahrung und Sachkunde den betreffenden Schaden beurteilen kann.

2. Als Mitgliedsunternehmen der Handwerkskammer zu Köln wenden Sie sich bitte an uns. Wir beraten Sie gerne zur Antragstellung, führen eine Plausibilitätsprüfung durch und geben ein Votum zu Ihrem Antrag ab. Die Antragstellung bei der NRW.Bank ist erst nach diesem Schritt möglich.

3. Reichen Sie den Antrag online bei der NRW.Bank ein. In Ausnahmefällen kann er auch per Post geschickt werden. Anschließend wird über die Bewilligung der Mittel entschieden und die Aufbauhilfe an Sie ausgezahlt.

Wir unterstützen Sie gerne!
Ihre Unternehmensberatung der
Handwerkskammer zu Köln

KONTAKT - WIR SIND FÜR SIE DA

Unsere Unternehmensberaterinnen und -berater unterstützen Sie gerne. Hotline: 0221 2022-346 oder per E-Mail: unternehmensberatung@hwk-koeln.de

Ihre Ansprechpartnerin für rechtliche Fragen, Sabine Schönewald, erreichen Sie per Telefon: 0221 2022-210 oder E-Mail:  sabine.schoenewald@hwk-koeln.de

Sie benötigen Unterstützung eines Sachverständigen?  Eine Liste der von uns öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen finden Sie HIER
Ansprechpartnerin: Frau Lieser (Tel. 0221 2022-208)