Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Holz- bzw. Metallbauerhandwerk
Nach §5 der Handwerksordnung darf ein in die Handwerksrolle eingetragener u.a. Arbeiten des Elektrotechnikers ausführen, wenn sie mit dem Leistungsangebot seines Gewerbes technisch oder fachlich zusammenhängen oder es wirtschaftlich ergänzen.
Für das Arbeiten an elektrischen Einrichtungen und Betriebsmitteln ist jedoch entsprechend den Verordnungen der Berufsgenossenschaften eine Qualifikation als Elektrofachkraft erforderlich.
Auf dieser Grundlage und den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften in Kooperation mit QEM (Qualifizierung, Entwicklung und Management), Monheim, und in Abstimmung mit der Holzfachschule Bad Wildungen e.V. bzw. dem Bundesverband Metall hat die Handwerkskammer zu Köln einen anerkannten Lehrgang entwickelt, nach dessen erfolgreicher Absolvierung die Betriebe die Möglichkeit haben, die Qualifikation Ihrer Mitarbeiter zur Elektrofachkraft für den eingeschränkten Bereich ihres Berufsfeldes nachzuweisen.
Hierzu wurde ein unabhängiger Prüfungsausschuss eingerichtet. Nach einer erfolgreichen praktischen und theoretischen Prüfung vor dem Prüfungsausschuss sind die Teilnehmer berechtigt, in ihrem jeweiligen Gewerk elektrisch betriebene Geräte zu montieren, demontieren, an das vorhandene Elektroversorgungsnetz anzuschließen, in Betrieb zu nehmen, instand zu setzen, zu warten sowie nach Herstellerangaben einzustellen sowie zu überprüfen.
Jedoch müssen die elektrischen Arbeiten im direkten Zusammenhang mit dem Hauptauftrag stehen. Die Teilnehmer können dann den ordnungsgemäßen Anschluss an das vorhandene elektrische Verteilungsnetz mit den vorgeschriebenen Messmethoden nach VDE/DIN überprüfen und dokumentieren.
Der Unternehmer, der auf diese Weise qualifizierte Mitarbeiter im Elektrobereich einsetzt, erfüllt nach den gesetzlichen Vorschriften seine Sorgfaltspflicht und kann sich bei Haftungsfragen vor Gericht auch darauf berufen.
Der Kurs ist in eine Online- und Präsenzphase aufgeteilt.