Wir laden Sie zum Lehrgang "Infoveranstaltung Aufstiegs-BAföG" herzlich ein.
Sobald Sie sich für diese Veranstaltung eingebucht haben, erhalten Sie keine weitere digitale Benachrichtigung.
Unterrichtsort: MeisterCampus der Handwerkskammer zu Köln,
Köhlstr. 8, 50827 Köln
Raum MC 010 / Beratungswerkstatt
Bitte füllen Sie die entsprechenden Antragsformulare im Voraus aus.
Antragsformulare können unter www.aufstiegs-bafoeg.de heruntergeladen werden.
Wenn Sie einen Vollzeitlehrgang besuchen, brauchen Sie diese Formulare:
Formblatt A
Anlage 1 zum Formblatt A (inklusive der geforderten Nachweise, z. B. Kontoauszug)
Kopie des Gesellenbriefes
Bescheinigung zur Kranken- und Pflegeversicherung (Antragsformular)
Bei Verheirateten: Anlage 2 zum Formblatt A, Steuerbescheid vom vorletzten Jahr, Heiratsurkunde
Bei Kindern Geburtsurkunden
Für ausländische Antragsteller Anlage 3 zu Formblatt A
Wenn Sie einen Teilzeitlehrgang besuchen, brauchen Sie diese Formulare:
Formblatt A
Kopie des Gesellenbriefes
Für ausländische Antragsteller Anlage 3 zu Formblatt A (und die Nachweise) Ausweis- u. Reisepass Kopie
- Im Formblatt A wird unter Punkt 1 in Zeile 3 die Maßnahme eingetragen, für die der Antrag gestellt wird,
z.B. „Meister im Konditoren-Handwerk“.
- Im Formblatt A unter Punkt 5 muss ein kompletter Fortbildungsplan (Hauptteile I-IV) angegeben werden,damit von der Bezirksregierung der Förderzeitrahmen festgelegt werden kann.
- Teilzeit maximal 48 Monate, Vollzeit maximal 36 Monate.
Für die Förderung der Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt im Formblatt A Zeile 43 ankreuzen.
- Eine Verlängerung der Unterhaltszahlung für die Prüfungsvorbereitungsphase kann mit Formblatt G nach Bekanntgabe der Prüfungstermine beantragt werden. Die Termine sind hierbei schriftlich - Kopie der Prüfungseinladung - nachzuweisen.
- Nur bei Vollzeitkursen: Bei einer mehr als 1-monatigen Lehrgangspause stoppt die Unterhaltszahlung und es muss für die 2. Maßnahme ein Folgeantrag gestellt werden.
- Für die Prüfungsgebühren senden Sie nach Erhalt (später) eine Kopie des Gebührenbescheides an die Bezirksregierung Köln. Sollten Sie von Ihrer Krankenkasse das Antragsformular (KV-Bescheinigung) nicht als Fachschüler oder familienversichert ausgefüllt bekommen, dann lassen Sie sich eine reguläre KV-Bescheinigung ausstellen und legen einen Dreizeiler mit Begründung mit bei.
Für die Abgabe der Formulare vereinbaren Sie bitte einen persönlichen Termin per E-Mail an:
bafoeg@hwk-koeln.de