Infoveranstaltung Aufstiegs-BAföG

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Details

Gebühren

kostenlos

Unterricht

03.12.2024

17:00 Uhr - 20:00 Uhr

Abend

Anmeldeschluss

03.12.2024

Lehrgangsort

Köhlstr. 8

50827 Köln

Beratungswerkstatt

Kontakt

Tim Föhmer

Tel. 0221 2022360

tim.foehmer--at--hwk-koeln.de

Frage zum Kurs

Details

Angebotsnummer 5034-0

Wir laden Sie zum Lehrgang "Infoveranstaltung Aufstiegs-BAföG" herzlich ein.

Sobald Sie sich für diese Veranstaltung eingebucht haben, erhalten Sie keine weitere digitale Benachrichtigung.

Unterrichtsort: MeisterCampus der Handwerkskammer zu Köln,

Köhlstr. 8, 50827 Köln

Raum MC 010 / Beratungswerkstatt

Bitte füllen Sie die entsprechenden Antragsformulare im Voraus aus.

Antragsformulare können unter www.aufstiegs-bafoeg.de heruntergeladen werden.

Wenn Sie einen Vollzeitlehrgang besuchen, brauchen Sie diese Formulare:

 Formblatt A

Anlage 1 zum Formblatt A (inklusive der geforderten Nachweise, z. B. Kontoauszug)

 Kopie des Gesellenbriefes

Bescheinigung zur Kranken- und Pflegeversicherung (Antragsformular)

 Bei Verheirateten: Anlage 2 zum Formblatt A, Steuerbescheid vom vorletzten Jahr, Heiratsurkunde

 Bei Kindern Geburtsurkunden

 Für ausländische Antragsteller Anlage 3 zu Formblatt A

Wenn Sie einen Teilzeitlehrgang besuchen, brauchen Sie diese Formulare:

 Formblatt A

 Kopie des Gesellenbriefes

 Für ausländische Antragsteller Anlage 3 zu Formblatt A (und die Nachweise) Ausweis- u. Reisepass Kopie

  • Im Formblatt A wird unter Punkt 1 in Zeile 3 die Maßnahme eingetragen, für die der Antrag gestellt wird,
    z.B. „Meister im Konditoren-Handwerk“.
  •  Im Formblatt A unter Punkt 5 muss ein kompletter Fortbildungsplan (Hauptteile I-IV) angegeben werden,damit von der Bezirksregierung der Förderzeitrahmen festgelegt werden kann.
  • Teilzeit maximal 48 Monate, Vollzeit maximal 36 Monate.
    Für die Förderung der Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt im Formblatt A Zeile 43 ankreuzen.
  • Eine Verlängerung der Unterhaltszahlung für die Prüfungsvorbereitungsphase kann mit Formblatt G nach Bekanntgabe der Prüfungstermine beantragt werden. Die Termine sind hierbei schriftlich - Kopie der Prüfungseinladung - nachzuweisen.
  • Nur bei Vollzeitkursen: Bei einer mehr als 1-monatigen Lehrgangspause stoppt die Unterhaltszahlung und es muss für die 2. Maßnahme ein Folgeantrag gestellt werden.
  • Für die Prüfungsgebühren senden Sie nach Erhalt (später) eine Kopie des Gebührenbescheides an die Bezirksregierung Köln. Sollten Sie von Ihrer Krankenkasse das Antragsformular (KV-Bescheinigung) nicht als Fachschüler oder familienversichert ausgefüllt bekommen, dann lassen Sie sich eine reguläre KV-Bescheinigung ausstellen und legen einen Dreizeiler mit Begründung mit bei.

Für die Abgabe der Formulare vereinbaren Sie bitte einen persönlichen Termin per E-Mail an:
bafoeg@hwk-koeln.de

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