Achtung Betrugsmasche: Webseiten klonen und Kunden abgreifen

Die Betrugsmasche ist nicht neu: Webseiten bzw. ganze Internetseiten von Behörden und Unternehmen werden dubliziert, um Internetnutzer gezielt auf die geklonten Seiten zu lotsen. Oftmals unterscheiden sich die Domains (Name einer Webseite) nur durch kleine Änderungen der Endungen oder durch Sonderzeichen, so dass es den Webseitennutzern nur selten auffällt.

Auf den geklonten Seiten werden  dann entweder Werbeanzeigen oder Links zu online-Shops eingeblendet, aus denen lukrative Provisionen gezogen oder aber, wie während des ersten Lockdowns im Frühjahr passiert, zu kriminellen Handlungen genutzt werden. So hatten Betrüger eine hundertprozentige Kopie der Webseite des nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministeriums zu Corona-Soforthilfen erstellt, um Daten von Unternehmen abzugreifen und Coronazahlungen auf eigene Konten umzuleiten.

Aktuell hat diese Betrugsmasche leider auch Mitgliedsbetriebe unserer Kammer erreicht. Betrüger haben Internetseiten von Handwerksbetrieben dubliziert und auf diesen geklonten Seiten dann jeweils ihre eigenen Telefonnummern und Kontaktdaten hinterlegt. Gegenüber den Kunden, die über die geklonten Seiten Kontakt mit dem vermeintlich rechtmäßigen Webseiteninhaber und -urheber für eine Auftragserteilung aufgenommen hatten, gaben sich die Betrüger als autorisierte Subunternehmer oder als Mitarbeiter aus und führten die Aufträge meist zu überhöhten Preisen und nur gegen Bar- oder EC-Zahlung vor Ort sowie teilweise auch nicht fachgerecht aus.

Die betroffenen Unternehmen erfuhren dabei überwiegend rein zufällig von ihren Kunden von dieser Betrugsmasche, als diese sich über die Arbeiten oder die Höhe der Rechnung sowie  der eingeforderten Barzahlung beschwerten, aber eine eigene Auftragserledigung nicht stattgefunden hatte.

Was lässt sich dagegen unternehmen?

Zunächst lässt sich rein vorbeugend gegen das Klonen von Internetseiten leider nichts tun. 

Zur Feststellung, ob man bereits Opfer einer solchen Betrugsmasche geworden ist, lohnt es sich jedoch für jeden Webseitenbetreiber, zumindest ab und zu eine Recherche über die üblichen Suchmaschinen durchzuführen. Hinweise auf eine Klonseite können sich dabei auch durch den Einsatz  von Statistikprogrammen zur Auswertung von Klicks wie z.B. über Google Analytics ergeben. Sinken die Klicks plötzlich auf ein zuvor ungewohntes Maß, kann ein Webseitenklon der Grund sein.

Stellt man einen Fall einer geklonten Webseite fest, sollten Betroffene dies auf jeden Fall für  spätere Beweiszwecke zunächst durch einen Ausdruck der entsprechenden Klonseite dokumentieren.

Unabhängig davon , ob Betroffene Strafanzeige wegen des Webseitenklonens erstatten wollen, sollten sie sich auf jeden Fall mit dem Betreiber der geklonten Webseite in Verbindung setzen und diesen unter Fristsetzung und nachweisbar zur Unterlassung und Entfernung der unberechtigt kopierten Inhalte auffordern. Reagiert dieser nicht, sollte nicht gezögert werden, einen Rechtsanwalt mit dieser Sache zu beauftragen, dessen Kosten für ein anwaltliches Aufforderungsschreiben mit strafbewehrter Unterlassungsverpflichtungserklärung sodann dem Webseitenkloner auferlegt werden kann.

Darüber hinaus kann versucht werden, den Host der Klon-Webseite (z.B. über United-Domains) ausfindig zu machen und diesen um Sperrung der Webseite zu bitten sowie an Google eine Urheberverletzung zu melden, damit die Seite nicht mehr in den Suchergebnissen erscheint.

Schönewald Tom Zygmann / zygtografie

Sabine Schönewald

Hauptabteilungsleiterin

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