Anspruch nach dem Bundesvertriebenengesetz

Wer im Ausland einen handwerklichen Abschluss auf Facharbeiterniveau erworben hat und eine Spätaussiedlerbescheinigung oder einen Vertriebenenausweis besitzt, kann die Anerkennung seines Ausbildungsabschlusses gem. § 10 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) beantragen.

Reichen Sie folgende Unterlagen ein:

  • Beglaubigte Kopie des Original-Zeugnisses
  • Beglaubigte Kopie des Original-Arbeitsbuches
  • Beglaubigte Kopie der Übersetzung des Original-Zeugnisses und des Arbeitsbuches, erstellt durch einen beeidigten Übersetzer oder öffentlich bestellten Dolmetscher
  • Beglaubigte Kopie des Vertriebenenausweises bzw. der Spätaussiedlerbescheinigung gemäß § 15 BVFG
  • Tabellarischer Lebenslauf

Erst nach Erhalt der kompletten Unterlagen kann die Bearbeitung des Antrages auf Anerkennung vorgenommen werden. Für die Bearbeitung wird eine Gebühr in Höhe von 50,00 Euro erhoben.

portrait-3-funke Tom Zygmann

Bettina Funke

Heumarkt 12

50667 Köln

Tel. +49 221 - 2022 273

bettina.funke--at--hwk-koeln.de

Portrait-Weinand ZygToGrafie

Andrea Weinand

Heumarkt 12

50667 Köln

Tel. +49 221 - 2022 296

andrea.weinand--at--hwk-koeln.de