Anspruch nach dem Bundesvertriebenengesetz

Wer im Ausland einen handwerklichen Abschluss auf Facharbeiterniveau erworben hat und eine Spätaussiedlerbescheinigung oder einen Vertriebenenausweis besitzt, kann die Anerkennung seines Ausbildungsabschlusses gem. § 10 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) beantragen.

Reichen Sie folgende Unterlagen ein:

  • Beglaubigte Kopie des Original-Zeugnisses
  • Beglaubigte Kopie des Original-Arbeitsbuches
  • Beglaubigte Kopie der Übersetzung des Original-Zeugnisses und des Arbeitsbuches, erstellt durch einen beeidigten Übersetzer oder öffentlich bestellten Dolmetscher
  • Beglaubigte Kopie des Vertriebenenausweises bzw. der Spätaussiedlerbescheinigung gemäß § 15 BVFG
  • Tabellarischer Lebenslauf

Erst nach Erhalt der kompletten Unterlagen kann die Bearbeitung des Antrages auf Anerkennung vorgenommen werden. Für die Bearbeitung wird eine Gebühr in Höhe von 50,00 Euro erhoben.

Tom Zygmann

Bettina Funke

Heumarkt 12

50667 Köln

Tel. +49 221 - 2022 273

bettina.funke--at--hwk-koeln.de

ZygToGrafie

Andrea Weinand

Heumarkt 12

50667 Köln

Tel. +49 221 - 2022 296

andrea.weinand--at--hwk-koeln.de