Anspruch nach dem Bundesvertriebenengesetz
Wer im Ausland einen handwerklichen Abschluss auf Facharbeiterniveau erworben hat und eine Spätaussiedlerbescheinigung oder einen Vertriebenenausweis besitzt, kann die Anerkennung seines Ausbildungsabschlusses gem. § 10 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) beantragen.
Reichen Sie folgende Unterlagen ein:
- Beglaubigte Kopie des Original-Zeugnisses
- Beglaubigte Kopie des Original-Arbeitsbuches
- Beglaubigte Kopie der Übersetzung des Original-Zeugnisses und des Arbeitsbuches, erstellt durch einen beeidigten Übersetzer oder öffentlich bestellten Dolmetscher
- Beglaubigte Kopie des Vertriebenenausweises bzw. der Spätaussiedlerbescheinigung gemäß § 15 BVFG
- Tabellarischer Lebenslauf
Erst nach Erhalt der kompletten Unterlagen kann die Bearbeitung des Antrages auf Anerkennung vorgenommen werden. Für die Bearbeitung wird eine Gebühr in Höhe von 50,00 Euro erhoben.
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