Ratgeber Ausbildungsrecht (Neuerungen ab dem 01.08.2024)Ausbildungsmittel
Was sind Ausbildungsmittel?
Ausbildungsmittel sind:
- Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)
- Ausbildungsordnung
- Fachliteratur
- Werkstoffe
- Werkzeug
- alles, was ansonsten für die ordnungsgemäße Ausbildung erforderlich ist.
- Am 1. 8. 2024, wurde die Pflicht zur Bereitstellung von Hard- und Software für den Fall des digitalen mobilen Ausbildens hinzugefügt.
Zukünftig gehört zu den Ausbildungsmittel auch Fachliteratur, die zur Berufsausbildung oder zum Ablegen von Prüfungen notwendig ist. Der Arbeitgeber muss die Kosten für die Fachliteratur tragen. Welche Fachliteratur davon erfasst ist, wird noch im Einzelfall zu bestimmen sein.
Nach der Gesetzesbegründung geht es aber nur um Literatur für die betriebliche Ausbildung und nicht um Schulbücher.
Hinweis: Die Betriebe können die Aufwendungen für Fachliteratur als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Dafür ist es allerdings wichtig, dass die Quittungen für gekaufte Fachliteratur den Titel und den Autor des gekauften Buches enthalten. Die alleinige Angabe „Fachliteratur“ oder Ähnliches reicht nicht aus.
Welche Pflichten hat der Betrieb hinsichtlich der Ausbildungsmittel?
Gemäߧ 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, dem Auszubildenden die für die Ausbildung erforderlichen Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Für welchen Zeitraum gilt diese Pflicht?
Diese Pflicht gilt grds. nur für die Dauer der Ausbildung. Bei Prüfungen ist der Betrieb auch dann noch zur kostenlosen Zurverfügungstellung verpflichtet, wenn die Prüfung erst nach Ende der Ausbildungszeit stattfindet.
Der Ausbildungsbetrieb ist außerdem verpflichtet, die Prüfungsmaterialien (z. B. Schweinehälfte) zum Prüfungsort zu transportieren und wieder abzuholen oder für den Transport zu sorgen. Die Transportkosten trägt der Ausbildungsbetrieb.
Ausnahme: Dies gilt nicht, wenn das Ausbildungsverhältnis bereits bei Zulassung zur Prüfung beendet war, sei es durch wirksame Kündigung oder einvernehmlich.
Gilt dies auch für die Lernmittel für den Berufsschulunterricht?
Die für den Berufsschulunterricht erforderlichen Lernmittel muss der Betrieb dagegen nicht zur Verfügung stellen bzw. zahlen.
Wem gehören die Ausbildungsmittel?
Die vom Betrieb zur Verfügung gestellten Ausbildungsmittel bleiben grundsätzlich Eigentum des Betriebes. Etwas anderes gilt bezüglich der Ausbildungsnachweise (Berichtsheft), an denen die Auszubildenden durch Ausfüllen und Bearbeiten Eigentum erlangen (§ 950 BGB).