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Update 15.06.2022 Ausbildungsprämie

Zur Stabilisierung des Ausbildungsgeschehens vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wurde im Sommer 2020 das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ beschlossen und im vergangenen Frühjahr weiterentwickelt. Trotz fortdauernder Pandemie waren mehrere Fördertatbestände der ersten Förderrichtlinie zum Bundesprogramm jedoch bis zum Jahresende 2021 befristet.



Da eine Antragstellung bis 3 Monate nach dem Ende der Probezeit möglich ist, können für Ausbildungsverhältnisse die bis spätestens 15.2.2022 eingestellt wurden die  Förderungen für die Ausbildungsprämie und Ausbildungsprämie Plus noch bis zum 15.September 2022 und für die  Übernahmeprämie noch bis zum 31.07.2022 beantragt werden.

Prämien nach der Ersten Förderrichtlinie beantragen

Ausbildungsbetriebe und ausbildende Einrichtungen können auch jetzt noch eine Förderung für im Ausbildungsjahr 2021/2022 abgeschlossene Ausbildungsverträge erhalten:

  • Die Ausbildungsprämie in Höhe von 4.000 Euro für Betriebe, die ihr Ausbildungsniveau gehalten haben, kann noch bis zum 15. September 2022 beantragt werden.
  • Auch die Antragsfrist für die Ausbildungsprämie Plus in Höhe von 6.000 Euro für Betriebe, die ihr Ausbildungsniveau gesteigert haben, läuft noch bis zum 15. September 2022.
  • Die Übernahmeprämie in Höhe von 6.000 Euro kann bis zum 31.Juli 2022 beantragt werden. Gefördert werden Betriebe, die junge Menschen in die Ausbildung übernehmen, deren ursprünglicher Betrieb pandemiebedingt insolvent oder deren Vertrag beendet wurde.
  • Die Förderungen zur Vermeidung von Kurzarbeit, der Lockdown-II-Sonderzuschuss und die Förderung der Verbundausbildung sind ausgelaufen. 


Die konkreten Fördervoraussetzungen, Hinweise zu den Fristen und den Antrag finden Sie bei der Agentur für Arbeit.



Anträge

Anträge und alle weiteren Details zur Ausbildungsprämie sind der entsprechenden Internetseite der Bundesagentur für Arbeit zu entnehmen, die Sie über den folgenden Link erreichen:
 Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern".



Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an Ihre Arbeitsagentur bzw. den Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur unter

Telefon 0800 4 555520 (gebührenfrei).

 

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass je nach Förderart unterschiedliche Antragsformulare zu verwenden sind. Bitte verwenden Sie ausschließlich die Formulare der Bundesagentur für Arbeit, da der Antrag andernfalls nicht bearbeitet wird.



Bescheinigung der zuständigen Stelle

Der  Vordruck „Bescheinigung der zuständigen Stelle“ ist zwingend zu verwenden. Sie finden Sie auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit zum Bundesprogramm “Ausbildungsplätze sichern” unter der jeweiligen Prämienart.

Den ausgefüllten Vordruck senden Sie uns bitte per E-Mail an ausbildungspraemie@hwk-koeln.de zu.

Die von uns ergänzte und gestempelte Bescheinigung schicken die Kolleginnen der Lehrlingsrolle Ihnen dann umgehend per E-Mail als Scan-Datei (PDF) zu.

Diese Datei müssen Sie dann zusammen mit dem Antrag und den übrigen Antragsunterlagen bei Ihrer Arbeitsagentur einreichen.

 

Sie haben noch Fragen? Folgende Abteilungen unseres Hauses stehen Ihnen gerne zur Verfügung:

 Ansprechpartner der Ausbildungsberatung  0221 2022-155

 Ansprechpartner der Karrierewerkstatt  0221 2022-144

 Ansprechpartner der Lehrlingsrolle 0221 2022-298