Baumaterial kommt abhanden: Lohnt sich eine Versicherung?

Leider kein seltener Fall: Ein Sanitärbetrieb ist mit dem Einbau der Badausstattung oder ein Tischler mit dem Einbau von Innentüren beauftragt. Das bestellte und zu verbauende Material wird auf die Baustelle geschafft und im Laufe der Arbeiten sind Teile plötzlich beschädigt oder verschwinden gar komplett. Aber wer haftet für die Beschädigungen und Verlust - der Unternehmer oder der Bauherr?

Grundsätzlich haftet hierfür der Handwerksbetrieb bis zur Abnahme der Leistung, da er verpflichtet ist, das Werk so abzuliefern, wie es beauftragt wurde und hierzu gehört auch der Einbau der zum Werk gehörenden Materialien und Bestandteile.

Verschwindet mithin z.B. ein Waschbecken vor seiner Montage oder vor Abnahme der insgesamt zu erbringenden Leistungen, so könnte der Bauherr vom Werkunternehmer verlangen, dass dieser das gestohlene Waschbecken erneut liefert und montiert.

Anders verhält es sich nur, wenn der Bauherr gegen seine nebenvertraglichen Pflichten verstößt, weil er die Baustelle und damit auch das Eigentum des Handwerksbetriebes nicht oder nicht ausreichend gegen unbefugten Zutritt Dritter geschützt hat.

In solchen Fällen kann - zumindest teilweise- eine sog. Bauleistungsversicherung helfen, unangenehme Auseinandersetzungen über Zuständigkeits- und Haftungsfragen zu vermeiden. Eine Bauleistungsversicherung deckt alle unvorhergesehenen Schäden an Bauleistungen, Baustoffen und Bauteilen einschließlich der wesentlichen Bestandteile, die in der Roh-, Aus- oder Umbauphase entstehen, ab. Der Versicherer zahlt auch außerhalb der Risikosphäre des Handwerksbetriebes sowohl bei Schäden durch höhere Gewalt wie Hochwasser- oder Sturmschäden, als auch bei Vorkommnissen durch unbekannte Eigenschaften des Baugrunds oder durch Konstruktions- und Materialfehler. Versichert sind zudem der Diebstahl fest eingebauter Teile sowie alle Beschädigungen und Zerstörungen an Bauleistungen und Baumaterial.

Lückenlos ist der Schutz einer solchen Versicherungspolice aber nicht:

Diebstahlsschutz besteht nur für bereits eingebaute Sachen wie etwa Heizkörper, nicht aber für noch nicht eingebautes Material oder Werkzeug und Baugeräte. Diesbezüglich sichert die Bauleistungsversicherung den Handwerker definitiv nicht ab. Hinsichtlich der Werkzeuge und Maschinen, die auf der Baustelle lagern, wäre nur ein Schutz über eine andere, sog. Geschäftsinhaltsversicherung denkbar, die sich auf Grund von zumeist geringen Maximalentschädigungssummen jedoch häufig nicht rechnet.

Im Ergebnis wird man somit feststellen können, dass es auf die einzelnen Umstände des Auftrages, der Baustelle und der bereits durch den Bauherrn abgesicherten Risiken ankommt. Als Faustformel gilt: Je größer und zeitintensiver die Baustelle sich gestaltet und je größer die Mengen der einzubauenden Materialien vor einer Abnahme sind, desto eher könnte sich der Abschluss einer solchen Bauleistungsversicherung für einen Handwerksbetrieb lohnen.

 

16.05.2012, RAin S. Schönewald