Beitrag
Als Selbstverwaltungseinrichtung der Wirtschaft erhebt die Handwerkskammer zu Köln zur Erfüllung ihrer Aufgaben Beiträge. Diese werden gemäß § 113 Abs. 1 in Verbindung mit § 106 Abs. 1 Nr. 4 der Handwerksordnung durch die Vollversammlung beschlossen.
Auf der Grundlage des §113 in Verbindung mit §106 Abs. 1 Nr. 4 und 5 der Handwerksordnung hat die Vollversammlung der Handwerkskammer zu Köln in ihrer Sitzung vom 23.11.2023 den Handwerkskammerbeitrag 2024 beschlossen.
Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigte mit Erlass vom 20.12.2023 Az.: 216/2023-0008288 die für das Rechnungsjahr 2024 beschlossene Beitragsfestsetzung auf dieser Berechnungsgrundlage.