Ratgeber AusbildungsrechtBerufsfachschule

Der erfolgreiche Besuch einer Berufsfachschule (also Abschlusszeugnis, nicht bloß Abgangszeugnis) kann auf die Ausbildungszeit angerechnet werden. In NRW kann beispielsweise gemäß § 1 Berufskolleganrechnungs- und zulassungsverordnung (BKAZVO) wie folgt angerechnet werden:



Einjährige Berufsfachschule6 oder 12 Monate
Zweijährige, zu einem mittleren Schulabschluss führende Berufsfachschule6 oder 12 Monate
Mehrjährige Berufsfachschulen, die zu beruflichen Kenntnissen und zur Fachhochschulreife führen6 oder 12 Monate
Mindestens dreijährige Berufsfachschulen, die zu beruflichen Kenntnisse und zur Hochschulreife führen12 oder 18 Monate

Die Anrechnung auf die Ausbildungszeit ist nicht verpflichtend. Der Antrag wird gemeinsam von Betrieb und Azubi gestellt. Wird dir Berufsfachschule freiwillig angerechnet, hat der Azubi entsprechend frühe Anspruch auf die nächsthöhere Vergütung.



Wenn die Vertragspartner eine Verkürzung der Ausbildungszeit aufgrund des Berufsfachschulbesuches vereinbaren, bedeutet dies konkludent, dass die Ausbilungszeit insoweit als bereits zurückgelegt anzusehen ist.