Ratgeber AusbildungsrechtBerufsfachschule
Der erfolgreiche Besuch einer Berufsfachschule (also Abschlusszeugnis, nicht bloß Abgangszeugnis) kann auf die Ausbildungszeit angerechnet werden. In NRW kann beispielsweise gemäß § 1 Berufskolleganrechnungs- und zulassungsverordnung (BKAZVO) wie folgt angerechnet werden:
Einjährige Berufsfachschule | 6 oder 12 Monate |
Zweijährige, zu einem mittleren Schulabschluss führende Berufsfachschule | 6 oder 12 Monate |
Mehrjährige Berufsfachschulen, die zu beruflichen Kenntnissen und zur Fachhochschulreife führen | 6 oder 12 Monate |
Mindestens dreijährige Berufsfachschulen, die zu beruflichen Kenntnisse und zur Hochschulreife führen | 12 oder 18 Monate |
Die Anrechnung auf die Ausbildungszeit ist nicht verpflichtend. Der Antrag wird gemeinsam von Betrieb und Azubi gestellt. Wird dir Berufsfachschule freiwillig angerechnet, hat der Azubi entsprechend frühe Anspruch auf die nächsthöhere Vergütung.
Wenn die Vertragspartner eine Verkürzung der Ausbildungszeit aufgrund des Berufsfachschulbesuches vereinbaren, bedeutet dies konkludent, dass die Ausbilungszeit insoweit als bereits zurückgelegt anzusehen ist.