Mit den Staaten Frankreich und Österreich existieren bilaterale Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung von Berufsabschlüssen. Zudem ist ein weiteres Abkommen über die Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen mit der Schweiz unterzeichnet worden, welches voraussichtlich im November 2021 in Kraft treten wird.Bilaterale Abkommen mit Frankreich und Österreich
Abkommen mit Österreich
Aktuell sind 74 Gesellenabschlüsse und 26 Meisterabschlüsse zwischen beiden Staaten gleichgestellt. Für die genaue Übersicht, um welche Berufe es sich handelt, klicken Sie bitte auf einen der folgenden Links:
- Aufstellung der gleichgestellten Prüfungszeugnisse auf Gesellenniveau
- Aufstellung der gleichgestellten Meisterprüfungszeugnisse
Abkommen mit Frankreich
Die Abschlüsse in der Berufsbildung von Deutschland und Frankreich gelten als "generell miteinander vergleichbar". Aktuell sind 22 Gesellenabschlüsse und 10 Meisterabschlüsse zwischen beiden Staaten gleichgestellt. Für die genaue Übersicht, um welche Berufe es sich handelt, klicken Sie bitte auf einen der folgenden Links:
- Aufstellung der gleichgestellten Prüfungszeugnisse auf Gesellenniveau
- Aufstellung der gleichgestellten Meistprüfungszeugnisse
Die durch Verordnung festgelegten Berufe sind bereits gesetzlich gleichgestellt, so dass es keiner Anerkennung durch die Handwerkskammer bedarf. Für österreichische und französische Berufsabschlüsse, welche nicht in den oben angegebenen Listen aufgeführt sind, muss das normale Anerkennungsverfahren durchgeführt werden.