Cannabis Legalisierung – was gilt am Arbeitsplatz?

Am 1. April 2024 ist das neue Cannabis-Gesetz in Kraft getreten. Während der Besitz und Konsum von Cannabis in der Freizeit für Erwachsene nun unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist, stellt sich die Frage, wie es sich mit Cannabiskonsum am Arbeitsplatz verhält.

Darf ein Arbeitnehmer "high" am Arbeitsplatz erscheinen oder sogar dort rauchen?

Gesetzlich ist der Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz grundsätzlich nicht verboten. Allerdings hat einerseits der Mitarbeiter die Pflicht, seine Arbeitsleistung frei von Einflüssen von berauschenden Mitteln wie Alkohol oder Drogen zu erbringen. Andererseits hat auch der Arbeitgeber Fürsorgepflichten gegenüber anderen Arbeitnehmern, Dritten und Rechtsgütern anderer. Wann die Arbeitsleistung noch frei von Einflüssen vom Cannabiskonsum ist, dürfte in der Praxis schwierig zu erkennen sein. Und selbst im Falle des Verdachts, dass ein Arbeitnehmer unter Cannabiseinfluss steht, wäre ein Drogentest gegen den Willen des Arbeitnehmers nicht zulässig. Bei Zweifeln müssten Arbeitnehmer insbesondere bei Arbeiten mit Gefährdungspotential dann nach Hause geschickt werden. Anderenfalls drohen unter Umständen für den Arbeitgeber sogar strafrechtliche Konsequenzen, wenn er wissentlich durch Drogeneinfluss arbeitseingeschränkte Arbeitnehmer beschäftigt und es dann zu einem Unfall kommt. Daher empfiehlt es sich für Betriebe, eine eindeutige betriebliche Regelung für den Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz zu schaffen. Arbeitgeber können einen Cannabiskonsum am Arbeitsplatz aufgrund ihres Weisungsrechts vollständig verbieten. Dies kann entweder direkt im Arbeitsvertrag passieren oder aber durch betriebliche Regelungen, die möglichst schriftlich abgefasst werden sollten. Darüber hinaus sollte klargestellt werden, dass das Arbeiten im bekifften Zustand verboten ist.

Verstößt der Mitarbeiter gegen eine bestehende Regelung oder ist er aufgrund des Cannabiskonsums nicht dazu in der Lage, seine Arbeitsleistung zu erbringen, kann dies bei notwendigen Freistellungen zu einer Abmahnung und/oder einer Kündigung führen.

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