Checkliste Ausbildung: 1. Vor / Bei Vertragsabschluss
Ausbildungsberechtigung
Ausbildungsordnung / Ausbildungsstätte
Bewerberauswahl
Vertragsabschluss mit minderjährigen Auszubildenden
Abschluss des Ausbildungsvertrages
Haben Sie ihren Auszubildenden überall angemeldet?
1. Ausbildungsberechtigung
- Sind Sie mit dem Ausbildungsberuf als eigenständiges Gewerbe in der Handwerksrolle eingetragen und haben Sie selbst die Berechtigung zum Ausbilden von Auszubildenden? (Bei Zweifeln vor der Einstellung dieAusbildungsberatung fragen!)
- Haben Sie - falls Sie nicht selbst ausbilden wollen oder können - in Ihrem Betrieb ständig einen Ausbilder mit der notwendigen persönlichen und fachlichen Eignung beschäftigt? (Unberechtigte Auszubildendeneinstellung kann bis zu 5.000,00 Euro Geldbuße kosten!)
2. Ausbildungsordnung / Ausbildungsstätte
- Besitzen Sie die für den Ausbildungsberuf geltende Ausbildungsordnung ? (Wenn nicht, sofort bei der Ausbildungsberatung anfordern!)
- Haben Sie die Ausbildungsordnung genau durchgelesen und insbesondere anhand des Ausbildungsberufsbildes und Ausbildungsrahmenplanes geprüft, ob Sie in Ihrem Betrieb alle verlangten Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln können? (Bei Fragen oder Zweifeln rufen Sie die Ausbildungsberater an.)
- Reicht die Ausstattung Ihres Betriebes mit Werkzeugen, Maschinen und sonstigen Hilfsmitteln für eine ordnungsgemäße Ausbildung aus?
- Hat der Auszubildende seinen eigenen Arbeitsplatz für Übungsarbeiten? Sind die notwendigen Sozialeinrichtungen vorhanden?
3. Bewerberauswahl
- Haben Sie den Bewerber zu einem "Schnupperpraktikum" eingeladen? In einem solchen ca. zweiwöchigen Praktikum können Betrieb und Bewerber am besten prüfen, ob sie zu einander passen - dies vermeidet Ausbildungsabbrüche!
- Haben Sie die Schulzeugnisse des Auszubildenden gesehen?
- Haben Sie mit ihm und ggf. seinen gesetzlichen Vertretern (Vater / Mutter) z. B. über Beruf, Betrieb, Ausbildungsvertrag und Besonderheiten der angestrebten Ausbildung (z.B. auswärtige ÜBL oder Berufsschule) gesprochen?
Vertragsabschluss mit minderjährigen Auszubildenden
- Ist der Text des Jugendarbeitsschutzgesetzes in Ihrer Ausbildungsstätte vorhanden, und ist er jederzeit einsehbar?
- Hat sich der Lehrling gemäß § 32 JArbSchG innerhalb der letzten 14 Monate vor Beginn der Berufsausbildung ärztlich untersuchen lassen (Erstuntersuchung) und Ihnen darüber eine Bescheinigung vorgelegt?
Abschluss des Ausbildungsvertrages
- Haben Sie den/die Auszubildende(n) bzw. seine/ihre Eltern darauf aufmerksam gemacht, dass er/sie vom Arbeitsamt evtl. Ausbildungsbeihilfe bekommen können/kann?
- Haben Sie vom Auszubildenden den Versicherungsnachweis der Sozialversicherung bzw. die steuerliche Identifikations-Nr. (für das elektronische Lohnsteuerverfahren) erhalten?
- Haben Sie den Ausbildungsvertrag vollständig ausgefüllt (z.B. Ausbildungsstätte, Ausbilder, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub)?
- Haben alle unterschrieben? Sind sämtliche Exemplare unterschrieben?
- Unterschreiben müssen:
- Betriebsinhaber,
- ggf. Ausbilder,
- Auszubildender
- Bei Minderjärigen zusätzlich: Erziehungsberechtigten (=i.d.R: beide Eltern).
- Haben Sie eine "angemessene Vergütung" vereinbart? (Halten Sie sich dabei an den Tarif oder branchenüblichen Richtsatz - Fragen Sie im Zweifelsfall die Lehrlingsrolle oder Ihre Innung/Kreishandwerkerschaft )
- Haben Sie daran gedacht, dass Auszubildende mit
- Fachoberschulreife,
- Berufsgrundbildungsjahr,
- Berufsfachschule,
- Abitur,
- vorheriger Ausbildung in einem verwandten Beruf die Ausbildungszeit verkürzen können?
- Haben Sie den Ausbildungsvertrag unverzüglich nach dessen Abschluss, spätestens jedoch binnen 4 Wochen nach Beginn der Ausbildung - sowie bei Minderjährigen: mit der ärztlichen Bescheinigung über die Erstuntersuchung über die Innung/Kreishandwerkerschaft an die Lehrlingsrolle der Handwerkskammer zur Registrierung eingesandt?
6. Haben Sie ihren Auszubildenden überall angemeldet?
- Haben Sie den Lehrling zur Berufsschule angemeldet? Die zuständige Berufsschule erfahren Sie bei der Ausbildungsberatung oder Ihrer Innung/Kreishandwerkerschaft
- Haben Sie den Auszubildenden bei der Krankenkasse angemeldet?
Ausbildungsbetriebe im Bauhauptgewerbe müssen ihren Auszubildenden zusätzlich bei der
Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK)
Wettiner Str. 7, 65189 Wiesbaden
Tel: 0611/707-0, Fax: 0611/707-1850
Internet: www.soka-bau.de
anmelden, um die Ausbildungsnachweiskarten und die Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung und den ÜBL-Gebühren zu erhalten.
Betriebe des Dachdecker-Handwerks müssen ihren Auszubildenden bei der
Lohnausgleichskasse des Dachdecker-Handwerks
ZVK des Dachdecker-Handwerks
Rosenstr. 2, 65189 Wiesbaden
Tel: 0611/1601-0, Fax: 0611/1601-250
anmelden, um die Zuschüsse zu den ÜBL-Gebühren zu erhalten.