Checkliste Ausbildung: 4. Bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
- Haben Sie dem Auszubildenden ein Zeugnis ausgestellt ? (gilt auch wenn Sie den Auszubildenden nach der Ausbildung übernehmen!)
- Haben Sie dem Auszubildenden seine Arbeitspapiere (Sozialversicherungsausweis, Urlaubsbescheinigung) ausgehändigt?
- Haben Sie den Auszubildenden bei der Krankenkasse um- bzw. abgemeldet?
- Haben Sie Ihren Auszubildenden über die Kreishandwerkerschaft/Innung bei der Handwerkskammer abgemeldet?
Bei vorzeitiger Beendigung durch Kündigung/Aufhebungsvertrag:
- Haben Sie der Kammer über die Innung/Kreishandwerkerschaft die Beendigung mitgeteilt?
Mitteilungsformular
Solange Ihr Auszubildender nicht von Ihnen durch die Vorlage des Kündigungsschreibens bzw. des Aufhebungsvertrages über die Innung/ Kreishandwerkerschaft bei der Kammer abgemeldet worden ist, gilt er weiter als Ihr Auszubildender, so dass auch die diesbezüglichen Kosten (überbetriebliche Ausbildung/ Prüfungsgebühr) von Ihnen getragen werden müssen! - Haben Sie den Auszubildenden bei der Berufsschule abgemeldet?
Haben Sie noch Fragen?
Die Ausbildungsberatung hilft Ihnen gern.
Tel: 0221/ 2022-155
ausbildungsberatung@hwk-koeln.de