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Das TÜV-Gutachten zur Verortung der Stickoxidmesseinrichtungen in NRW geht nach Auffassung der Handwerkskammer zu Köln an der eigentlichen Problematik vorbei. Die Kammer führte eigene Messungen in Köln durch und stellte fest, dass die Anordnung der Messcontainer und Passivsammler nicht repräsentativ ist. Dieselfahrverbote hält die Kammer daher für unverhältnismäßig.Clevischer Ring: NO2-Messstelle nicht repräsentativ

Das TÜV-Gutachten zur Verortung der Stickoxidmesseinrichtungen in NRW geht nach Auffassung der Handwerkskammer zu Köln an der eigentlichen Problematik vorbei. Die Handwerkskammer überprüfte ihrerseits jede Messstelle in Köln und stellte fest, dass die Anordnung der Messcontainer und Passivsammler an fünf Standorten zumindest hinsichtlich ihrer Repräsentativität für einen längeren Straßenabschnitt und vergleichbare Stadtbereiche nicht gegeben ist.

Dr. Ortwin Weltrich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer zu Köln: "Uns ist bei der Überprüfung der Messpunkte aufgefallen, dass das LANUV sowohl am Clevischen Ring in Höhe der Hausnummer 5, unmittelbar am Fahrbahnrand bzw. auf einer Parktasche unter Bäumen als auch in der Aachener Straße 256 direkt an einer Bushaltestelle am Busbahnhof in einem Bereich misst, der keinesfalls einen in der maßgeblichen 39. Bundesimmissionsschutzverordnung (39. BImSchV) geforderten für 100 Meter repräsentativen  Straßenabschnitt darstellt. Die Platzierung der Messeinrichtungen lässt den Willen des LANUV erkennen, möglichst hohe und nicht möglichst repräsentative NO2-Werte zu messen. Das wurde uns von Seiten des LANUV auch immer wieder so erklärt. Man müsse da messen, wo die höchsten Werte erwartet werden. Das ist aber genau nicht im Sinne der 39. BImSchV. Hier geht es eben vor allem um repräsentative Werte. Ziel ist der Gesundheitsschutz der Wohnbevölkerung und die lebt nicht direkt am Fahrbahnrand. Daher lässt die Arbeitsschutzverordnung auch deutlich höhere Messwerte zu, weil man diesen nicht dauerhaft ausgesetzt ist."

Die Handwerkskammer hat an drei weiteren Hotspots in Köln (Justinianstraße, Luxemburger Straße und Neumarkt und einem in Overath (Hauptstraße) das gleiche Vorgehen des Landesamtes festgestellt und es in einem Schreiben an die Umweltministerin kritisiert. "Wir haben die Ministerin auf die Problematik hingewiesen und sie gebeten, unser Anliegen in der Umweltministerkonferenz vorzutragen. Die Evaluation der Messstellen durch das Umweltbundesamt haben wir als Reaktion darauf sehr begrüßt. Umso überraschter sind wir, dass der TÜV in seiner aktuellen Untersuchung den Fokus auf die Einhaltung der Mindest- bzw. Maximalabstände gelegt hat. Die Einschätzung, dass durch die Bäume unmittelbar über dem Messcontainer eine freie Umströmung der Messeinrichtung gegeben ist, halten wir für gewagt. Es geht auch um freien Luftaustausch und der ist unseres Erachtens unter Bäumen, unter denen sich aufsteigende Luft staut, nicht gegeben. Viel entscheidender ist aus unserer Sicht allerdings die Tatsache, dass gerade der jetzt durch den TÜV untersuchte LANUV-Messstandort am Clevischen Ring eben nicht für einen längeren Straßenabschnitt repräsentativ ist. Sowohl die Bebauung als auch die Bepflanzung ist am Messort eine andere als im gesamten Straßenabschnitt davor und auch eine andere als auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Man hätte hier schon seit längerem eine zweite Messeinrichtung zur Validierung der vom Messcontainer gelieferten NO2-Werte aufstellen müssen. Es ist ein No-Go, dass man die Entscheidung für mögliche Dieselfahrverbote anhand von Messergebnissen, die an nur einer und dazu noch sehr fragwürdigen Messstelle gemessen wurden, treffen soll. Wir müssen die Messstellenplatzierung auch im europaweiten Vergleich betrachten. Wir wissen anhand der Messungen in anderen EU-Mitgliedsstaaten, dass die Toleranzvorgaben auch anders interpretiert bzw. erfüllt werden können", betont Weltrich.

Die Handwerkskammer will die Messstellenevaluation durch den TÜV weiter beobachten. Sie hält Dieselfahrverbote gerade auch wegen der zweifelhaft ermittelten NO2-Konzentrationen für unverhältnismäßig und sieht sich durch den in der Offenlage befindlichen Luftreinhalteplan Düsseldorf bestätigt. In ihm werden sowohl Strecken- als auch Zonenfahrverbote als unverhältnismäßig eingestuft.