Handwerkskammer sieht Lösung im integrierten Luftreinhalteplan.Dieselfahrverbot in Köln nicht erforderlich
Die Handwerkskammer zu Köln sieht keine Notwendigkeit für ein Dieselfahrverbot in Köln. Dr Ortwin Weltrich, der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer zu Köln und Mitglied der Steuerungsgruppe zum Luftreinhalteplan (LRP) Köln: „Wir brauchen in Köln kein Dieselfahrverbot. Wir brauchen einen integrierten Handlungsansatz für den Luftreinhalteplan. Wir müssen alle Alternativmaßnahmen zu Fahrverboten bündeln und so schnell wie möglich umsetzen. Darauf haben wir uns im Übrigen auch Ende Mai in der Steuerungsgruppe zum LRP Köln verständigt. Da hat die Stadt den Vorsitz. Es ist für uns somit nicht nachvollziehbar, dass jetzt seitens der Stadt an den Verkehrsausschuss Vorlagen gemacht werden, die Fahrverbote beinhalten. Zumal es derzeit keinerlei Rechtsgrundlage für Dieselfahrverbote gibt. Hier muss das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig abgewartet werden.“
Verärgert ist die Handwerkskammer vor allem über die Anweisung des Umweltministeriums NRW, in die Luftreinhaltepläne der seitens der Deutschen Umwelthilfe wegen nicht eingehaltener Stickstoffdioxidgrenzwerte verklagten Kommunen vorsorglich ein Dieselfahrverbot aufzunehmen. „Es ist unlauter, dass der Umweltminister unmittelbar vor der Landtagswahl noch eine derartige Anweisung an die Bezirksregierungen verfasst. Durch derartiges Verwaltungshandeln werden Wirtschaft und Bürger zusätzlich verunsichert. Unsere Betriebe haben im guten Glauben, im Sinne der Umwelt zu handeln und vor Fahrverboten sicher zu sein, bis vor kurzem noch Dieselfahrzeuge mit grüner Umweltplakette angeschafft“, betont Weltrich. Die Handwerkskammer sieht die Verantwortung für die nicht zielführenden Diskussionen um ein Dieselfahrverbot für Köln bei den zuständigen Behörden. Die Automobilindustrie sei gerade auf dem Weg, sich konkret mit der Nachrüstung von Euro 5 Dieselfahrzeugen zu beschäftigen. Damit wäre ein Dieselfahrverbot erst recht nicht mehr notwendig, so die Kammer. Dieselfahrverbote für Euro 6 Fahrzeuge wären aus Sicht der Kammer auch rechtlich nicht haltbar, da unverhältnismäßig.