Eintragung in unsere Verzeichnisse
Die Abteilung Gewerberechtliche Zulassungen (Handwerksrolle)
Die im Kammerbezirk selbstständigen Handwerksunternehmen sind nach dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung, HwO) verpflichtet, sich in die Handwerksrolle, in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke bzw. in das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe eintragen zu lassen. Zuständig für Fragen der Eintragung und der Löschung von Betrieben ist die Abteilung Gewerberechtliche Zulassungen (Handwerksrolle). Hier sind wir Rund um die Uhr für Sie erreichbar: Kontaktblatt.
Betriebsleitung + Qualifikation
Eine Eintragung in die Handwerksrolle ist von personenbezogenen Zulassungsvoraussetzungen abhängig. Um eine Eintragung für die in der Anlage A zur Handwerksordnung aufgeführten Handwerke zu erhalten, ist u. a. nachzuweisen, dass der Betrieb über einen geeigneten handwerklich-fachlichen Betriebsleiter verfügt, der eine Qualifikation nach § 7 der Handwerksordnung vorweisen kann. In der Anlage A stehen die „meisterpflichtigen“ Handwerke (die Liste finden Sie hier). Hierfür benötigt man z. B. eine Meister- oder eine Ingenieurprüfung, einen Master-Abschluss etc.
Ohne besondere Qualifikation darf man hingegen die in der Anlage B aufgeführten Gewerbe ausüben (Liste Anlage B).
Formulare
Für die Eintragung, Löschung, Änderungsmitteilung usw. haben wir Formulare gefertigt, die sowohl Ihnen als auch uns die Abwicklung mit den notwendigen Angaben erleichtern.
Adress- oder Kontaktdatenänderung
Über eine Veränderung Ihres Betriebssitzes setzen Sie uns bitte umgehend in Kenntnis. Hierfür genügt eine kurze formlose Mitteilung über unser Kontaktblatt.
Bitte beachten Sie, sich ebenfalls mit der Gewerbemeldestelle der für Ihren Betriebssitz zuständigen Gemeinde in Verbindung zu setzen. Dort ist bei Wechsel des Betriebssitzes zumindest eine Gewerbeummeldung vorzunehmen, falls der Umzug innerhalb derselben Gemeinde erfolgt. Bei Verlegung des Betriebssitzes in eine andere Gemeinde informieren Sie sich über die erforderliche Gewerbeab- und -anmeldung.
Änderung Betriebsleiter
Der in der Handwerksrolle vermerkte Betriebsleiter bildet die Grundlage einer bestehenden Eintragung eines Betriebes (gilt nur für Anlage A). Über einen Wechsel des Betriebsleiters bzw. dessen kurzfristiges Ausscheiden ist die Handwerkskammer bitte daher umgehend in Kenntnis zu setzen (§ 16 Abs. 2 HwO). Hierfür genügt eine kurze formlose Mitteilung über unser Kontaktblatt.
Über unser Kontaktblatt stehen wir auch gerne für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung, falls Sie sich vorab über einen Betriebsleiterwechsel oder eine Zusatzeintragung informieren möchten.
Einstellung des Betriebes
Soweit Sie Ihren Betrieb einstellen, entfällt die Verpflichtung, eine entsprechende Eintragung bei der Handwerkskammer zu Köln aufrecht zu erhalten. Um die Löschung der für Ihren Betrieb bestehenden Eintragung zu beantragen, genügt eine entsprechende formlose Mitteilung über unser Kontaktblatt.
Bitte beachten Sie, dass für den Löschungszeitpunkt der vollständige Eingang Ihrer Unterlagen bei uns maßgeblich ist. Die bloße Abmeldung bei der Gewerbemeldestelle genügt nicht.
Bitte teilen Sie uns hier alle Änderungen Ihrer Betriebsdaten unverzüglich mit.
Ihre Anfrage stellen Sie bitte gerne hier.
Nutzen Sie die Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit der Handwerksrolle. Mit Ihren Angaben ordnen wir Ihr Anliegen thematisch direkt zu, was eine zügige Beantwortung durch die entsprechende Fachperson ermöglicht.
Ausnahmebewilligungen und Ausübungsberechtigungen
Bei Fragen zu Ausnahmebewilligungen und Ausübungsberechtigungen (§§ 7a, 7b, 8 und 9 HwO) wenden Sie sich gerne über unser Kontaktblatt an uns.
Leitung der Abteilung Gewerberechtliche Zulassungen - Handwerksrolle
Hotline-Nummer der Abteilung
Die Abteilung Handwerksrolle ist unter der Telefonnummer +49 221 - 2022 333 zu erreichen.