Entschädigung bei Quarantäne oder Tätigkeitsverbot
Wer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) unter eine behördliche Quarantäne gestellt wird oder mit einem Tätigkeitsverbot belegt wurde und einen Verdienstausfall erleidet, ohne tatsächlich arbeitsunfähig zu sein, erhält grundsätzlich eine Entschädigung. Dies kann für Arbeitnehmer, aber auch für Selbständige, das heißt Inhaberinnen und Inhaber von Betrieben, gelten. Alle Informationen und Antragsmöglichkeiten finden Sie ► hier…