EQ-Vertrag

Die Parteien müssen einen schriftlichen Vertrag über eine Einstiegsqualifizierung schließen. Zu jedem Vertrag ist eine entsprechende Anlage auszufüllen, aus der hervorgeht, welche Bausteine vermittelt werden sollen.

Eine Kopie des Vertrages ist sofort nach Vertragsabschluss und vor EQ-Beginn der zuständigen Arbeitsagentur mit dem Förderantrag zuzusenden, da sonst keine Förderung möglich ist.

Der Vertragsabschluss ist außerdem der Handwerkskammer anzuzeigen. Dafür reicht es aus, eine Kopie des Qualifizierungsvertrages an den unten aufgeführten Ansprechpartner/in zu schicken.