Fliesen lösen sich nach 2,5 Jahren - Beweislast liegt beim Fliesenleger!

Lösen sich Fliesen 2 1/2 Jahre nach Beendigung der Arbeiten vom Untergrund, besteht immer noch ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen der ausgeführten Werkleistung und dem Auftreten des Mangels, aufgrund dessen vermutet wird, dass die Leistung nicht fachgerecht war. Insoweit begründe das Verlegen der Fliesen die Vermutung, dass die Werkleistung des Fliesenlegers nicht fachgerecht war und den Schaden verursacht hat, und es obliege dem Unternehmer, nach den Regeln eines Anscheinsbeweises diese Vermutung zu widerlegen. Er müsse im Einzelnen darlegen, welche anderweitigen Umstände als Mangelursache ernsthaft in Betracht kommen. So sah es das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt und bejahte eine Schadensersatzpflicht des Fliesenlegers aus §§ 633, 634 Nr. 4, 280, 281 BGB, dem es im konkreten Fall nicht gelungen war, den Anscheinsbeweis zu widerlegen.

(OLG Frankfurt, Urt. v. 25.09.2013 – 12 U 96/12)



RA'in S. Schönewald, 25.09.2014