Fußball EM - Vorsicht Abmahnung!

Die Fußball EM beginnt und passend zum erfreulichen Trend der sinkenden Coronainzidenzen erhoffen sich viele Händler und Dienstleister, den Verkauf ihrer Produkte und Leistungen mit passender EM-Werbung ankurbeln zu können. Doch trotz aller Euphorie und Ideen ist Vorsicht geboten, wenn man sich wegen einer Markenverletzung keine teure Abmahnung einfangen will. Die UEFA als Veranstalter der EM besitzt umfangreiche Schutz- und Markenrechte an Logos, Begriffen und Slogans wie "UEFA EURO 2020" sowie Kombinationen aus den Begriffen und den Logos. Auch das offizielle Emblem der EM sowie das EM-Maskottchen "Skilly" oder der offizielle Fifa-Ball ist markenrechtlich geschützt und darf ausschließlich von der UEFA und ihren offiziellen Partnern, Sponsoren und Lizenznehmern benutzt werden.

Bei jeder Werbemaßnahme sollte  damit unbedingt darauf geachtet werden, dass kein Imagetransfer der EM auf eigene Leistungen und Produkte stattfindet, es darf noch nicht einmal der Eindruck entstehen, dass das werbende Unternehmen zu diesem offiziellen Kreis von Berechtigten gehören könnte.

Ein eigenes kreiertes EM-Emblem oder die Benutzung der Nationalfarben - wenngleich auch nicht als Flagge - ist hingegen erlaubt. Ebenso die Werbung z.B.mit "Fan-Brötchen" oder Rabattaktionen wie: "Für jedes gewonnene Spiel der deutschen Mannschaft gibt es zehn Prozent auf alle Produkte und Dienstleistungen". In Zweifelsfällen sollte sich jeder Unternehmer vorher fachkundigen Rat einholen.

Schönewald Tom Zygmann / zygtografie

Sabine Schönewald

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