Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung

Um dem Wandel in der Arbeitswelt zu begegnen, wurde im vergangenen Jahr das "Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung" verabschiedet. Wesentliche Teile des Gesetzes, wie die Einführung eines Mobilitätszuschusses, die Neuregelung der Einstiegsqualifizierung und die Einführung eines Berufsorientierungspraktikum, treten allerdings erst jetzt, zum 1. April 2024 in Kraft.

 

Das Weiterbildungsgesetz beinhaltet die sogenannte Ausbildungsgarantie

Eine Berufsausbildung ist zentrale Voraussetzung für einen Berufseinstieg. Zu vielen jungen Menschen gelingt der Übergang in eine Ausbildung nicht oder nicht unmittelbar. Das Gesetz regelt eine Ausbildungsgarantie - wobei es sich nicht um einen Rechtsanspruch handelt. Die primäre Verantwortung der Wirtschaft für die Ausbildung des Fachkräftenachwuchses bleibt unangetastet.

 

Praktika zur Berufsorientierung in Betrieben werden gefördert. Die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter sollen künftig junge Menschen stärker bei der beruflichen Orientierung und der Aufnahme einer Berufsausbildung unterstützen und beraten.

 

Wichtig sind auch die Flexibilisierungen bei der Einstiegsqualifizierung (EQ), so wurde die Mindestdauer von sechs auf vier Monate reduziert und die Durchführung in Teilzeit erleichtert. Die EQ ist nun auch zur Vorbereitung einer Ausbildung für Menschen mit Behinderungen sowie die Lockerungen beim Förderausschluss bei Vorbeschäftigung zugelassen.

Darüber hinaus ist aber eine grundsätzliche Öffnung für alle interessierten Jugendlichen entscheidend, damit sich die hohen Einmündungsquoten aus EQ in reguläre Ausbildung breiter auswirken können.

 

Für angehende Auszubildende wird es mit einem Mobilitätszuschuss leichter werden, auch Ausbildungsplätze in weiter entfernt liegenden Regionen anzunehmen. Auszubildende bekommen im Zuge des Mobilitätszuschusses zwei Familienheimfahrten pro Monat im ersten Ausbildungsjahr finanziert.

 

Die außerbetriebliche Ausbildung soll ab 1. August 2024 erweitert werden, sodass mehr junge Menschen auch ohne regulären Ausbildungsplatz entsprechende Perspektiven bekommen. Laut Gesetz soll dies jedoch "ultima ratio" bleiben - der Fokus liegt weiterhin auf den betrieblichen Ausbildungen.

 

Qualifizierungsgeld von der Bundesagentur für Arbeit

Die Einführung eines Qualifizierungsgeldes unterstützt Betriebe ab dem 1. April 2024, wenn der Verlust von Arbeitsplätzen durch den Strukturwandel droht, die Betriebe ihre Mitarbeitenden aber durch die richtige Weiterbildung weiterbeschäftigen können. Arbeitgeber können unabhängig von der Betriebsgröße, Alter oder Qualifikation der Beschäftigten, diese für eine Weiterbildung freistellen und während dieser Zeit das Qualifizierungsgeld von der Agentur für Arbeit erhalten. Betriebe werden so von den Entgeltzahlungen entlastet, tragen dafür aber die Weiterbildungskosten.



Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an das Team der Ausbildungsberatung wenden.

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