Ratgeber AusbildungsrechtGetrennte Toiletten / Sanitärräume

Das Argument "Wir haben keine eigene Toilette für Frauen" ist leider immer noch oft zu hören, wenn es um Beschäftigung und Ausbildung von Frauen in gewerblich-technischen Berufen geht. Dabei hat sich die Rechtslage längst (seit 1983!) geändert.

Nach§ 3 Abs. 1 Arbeitsstättenverordnung, Anhang Punkt 4 gilt:

"Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen."



Der Betrieb muss dann aber durch organisatorische Maßnahmen die Geschlechtertrennung sicherstellen. Solche organisatorischen Maßnahmen sind z. B.:

  • Festlegung unterschiedlicher Benutzungszeiten der Räume für Männer und Frauen
  • Räume sind von innen abschließbar
  • Arbeitgeber sorgt für einwandfreie hygienische Verhältnisse nach der Benutzung durch jedes der beiden Geschlechter


In den Technischen Regeln für Arbeitsstätten Sanitärräume ASR A4.1 werden im Rahmen des Anwendungsbereichs die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung allerdings konkretisiert.

Nach ASR A4.1 ist eine Geschlechtertrennung dann fix vorzusehen, wenn mehr als 9 Beschäftigte im Betrieb tätig sind.

Unter 10 Beschäftigte muss lediglich sichergestellt sein, dass eine zeitlich begrenzte Nutzung von männlichen und weiblichen Beschäftigten, wie oben beschrieben,  möglich ist.