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Meistergründungsprämie NRW 2025Gründen wird nochmals finanziell attraktiver

Ab dem 01.01.2025 wird die Meistergründungsprämie NRW für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, sowie gleichwertig Qualifizierte noch attraktiver. Nutzen Sie diese finanzielle Unterstützung, um Ihre erste Existenzgründung, Betriebsübernahme oder Beteiligung zu realisieren.

Was wird gefördert?

Die Meistergründungsprämie ist ein nicht zurückzuzahlender Zuschuss, der Ihre Gründung erleichtert:

Grundförderung: Bis zu 11.500 Euro für die Gründung einer selbstständigen Vollexistenz.
Boni: 

  • 2.000 Euro zusätzlich bei Übernahme eines bestehenden Betriebs.

  • 2.500 Euro zusätzlich für Frauen, die in Berufen gründen, in denen sie unterrepräsentiert sind.

Maximale Förderung: Insgesamt bis zu 16.000 Euro.

Wer kann die Prämie erhalten?

Antragsberechtigt sind:

Handwerksmeisterinnen und -meister oder Personen mit gleichwertiger Qualifikation.
Gründungsinteressierte, die eine Existenzgründung, Übernahme oder Beteiligung mit mindestens 50 % Anteil planen.

Welche Voraussetzungen gelten?

  • Sie lassen sich vor der Gründung oder Übernahme kostenfrei von uns beraten.

  • Sie schaffen oder sichern mindestens einen Vollzeitarbeitsplatz oder Ausbildungsplatz.

  • Förderfähige Ausgaben sind Investitionen und Betriebsmittel bis max. 100.000 Euro (Neugründung) bzw. 250.000 Euro (Übernahme/Beteiligung).

Wichtig: Investitionen in bauliche Infrastruktur, Personalkosten oder Unternehmerlohn sind nicht förderfähig.

 

Mehr Familienfreundlichkeit ab 2025

Bei Geburt eines Kindes oder Bezug von Elterngeld können Fristen zur Mittelabrufe oder Nachweise verlängert werden:

  • 3 Monate Verlängerung bei Geburt eines Kindes.

  • 12 Monate Verlängerung bei Elterngeldbezug.

Lassen Sie sich jetzt beraten!

Unser Team der kaufmännischen Unternehmensberatung steht Ihnen zur Seite. Gemeinsam machen wir Ihren Traum von der Selbstständigkeit möglich. Kontaktieren Sie uns und starten Sie mit uns in eine erfolgreiche Zukunft!

WICHTIG: Sprechen Sie uns bitte frühzeitig, d.h. unbedingt vor Gründung bzw. Übernahme, an. Erst Beratung, dann Antrag und Bewilligung, dann Gründung - bei falscher Reihenfolge geht der Anspruch verloren.

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gefördert durch:

MWIKE

  Weitere Infos & Antrag 

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Dipl.-Kfm. Dirk Hecking

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