FinanzpolitikHandwerkskammer zu Köln lehnt differenzierte Hebesätze bei der Grundsteuer ab
Die Handwerkskammer zu Köln äußert Kritik am kürzlich beschlossenen Gesetz zur Einführung differenzierter Grundsteuerhebesätze in Nordrhein-Westfalen. Die Neuregelung kann zu negativen Folgen für das ortsansässige Handwerk führen.
Durch das neue Gesetz erhalten Kommunen die Möglichkeit, die Hebesätze für Gewerbegrundstücke unabhängig von den Hebesätzen für Wohnimmobilien zu erhöhen. Dr. Erik Werdel, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer zu Köln, verdeutlicht mögliche Auswirkungen: „Mit Blick auf die hohen kommunalen Schuldenstände ist es absehbar, dass gerade finanzschwache Kommunen diesen Hebesatz anheben könnten, um ihre Haushalte auszugleichen. Dies würde zu einer erheblichen Mehrbelastung des Handwerks führen. Bereits jetzt ist die Belastung durch hohe Gewerbesteuerhebesätze in Nordrhein-Westfalen stark. Eine Erhöhung der Grundsteuer für Gewerbeimmobilien würde faktisch eine zweite Gewerbesteuer schaffen und den Wirtschaftsstandort weiter schwächen.“
Gleichzeitig weist Werdel auf Nachteile für weitere politische Ziele hin: „Die Nutzung der Option steht im Widerspruch zu den Zielen einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Höhere Steuerbelastungen für gemischt genutzte Grundstücke können zur Verdrängung von Gewerbe aus städtischen Gebieten führen, die funktionale Durchmischung der Städte beeinträchtigen und den Mobilitätsbedarf erhöhen. Eine solche Entwicklung mindert die Lebensqualität in den Städten.“
Appell an Verantwortliche in den Kommunen
In Anbetracht der umfassenden Auswirkungen appelliert die Handwerkammer zu Köln an die Verantwortlichen in den Kommunen, sich bei Entscheidung über die Grundsteuer für weiterhin einheitlich Hebesätze einzusetzen. „Wir sehen bereits erste Kommunen, in denen eine Festlegung differenzierter Hebesätze thematisiert wird. Diesen Weg lehnen wir entschieden ab. Wir möchten vielmehr dafür werben, sich auf Landesebene für eine breit akzeptierte, ordnungspolitisch durchdachte und tragfähige Lösung stark zu machen“, so Werdel. Gute Vorschläge hierfür liegen auf dem Tisch: Beispiele anderer Bundesländer mit einem einfachen, rechtssicheren und bürokratieärmeren Flächenmodell sind Bayern, Hessen, Niedersachsen und Hamburg.