Handynutzung im Auto verboten - auch bei Verwendung als Navi droht Bußgeld
Nun hat auch ein weiteres Obergericht der Handynutzung als Navigationshilfe im Auto ein Ende gesetzt. Das Oberlandesgericht Hamm hat in einer Bußgeldsache aktuell entschieden, dass nicht nur das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung ordnungswidrig ist; auch wer sein Mobiltelefon während der Fahrt in der Hand hält, um es als Navigationshilfe zu nutzen, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Diese Entscheidung erging in einem Verfahren, in dem ein Fahrer eines PKW während einer Fahrt ein Mobiltelefon in einer Hand gehalten und auf diesem getippt hatte, um es als Navigationsgerät zu nutzen. Dabei hatte er eine neben ihm fahrende Polizeistreife nicht bemerkt und ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro kassiert. Gegen dieses Bußgeld hat der Betroffene sich zur Wehr setzen wollen, was ihm jedoch nicht mit Erfolg gelungen ist. Sein Einwand, die Verbotsvorschrift des § 23 Abs. 1a StVO, auf die das Bußgeld hier gestützt wurde, erfasse nicht die Benutzung des Mobiltelefons als Navigationshilfe, wurde seitens des Gerichtes zurückgewiesen.
Das Gericht begründete seine Entscheidung wie folgt: Auch wenn der Fahrzeugführer mit dem Gerät nicht telefoniert, sondern dieses nur als Navigationsgerät genutzt habe, stelle dies eine verbotene "Benutzung" im Sinne dieser Vorschrift dar. Eine solche liege in jeder bestimmungsgemäßen Bedienung des Geräts, mithin auch in dem Abruf von Navigationsdaten. Nach dem Willen des Gesetzgebers solle die Vorschrift des § 23 Abs. 1a StVO gewährleisten, dass der Fahrzeugführer beide Hände frei habe, um die "Fahraufgabe" zu bewältigen, während er ein Mobiltelefon benutze. Deswegen sei jegliche Nutzung des Geräts untersagt, soweit das Mobiltelefon in der Hand gehalten werde, weil der Fahrzeugführer dann nicht beide Hände für die Fahraufgabe zur Verfügung habe.
(OLG Hamm, Beschl. v. 18.02.2013 - III-5 RBs 11/13 -)
21.03.2013, RAin S. Schönewald