Immer neue Branchenbuchabzocker - Jetzt ist "Infobel24" auf Kundenfang!
Aus aktuellem Anlass müssen wir unsere Mitgliedsbetriebe leider wieder vor einer aktiven Branchenbuchabzocke warnen, die mit alt bekannter Masche und durch einschlägig bekannte Unternehmensgeflechte im Hintergrund betrieben wird. Es handelt sich um das Unternehmen „ Infobel24“ mit Sitz in der Schweiz, das Rechnungen in Höhe von 499,00 EUR bzw. 749,00 EUR an Gewerbetreibende für einen angeblich telefonisch beauftragten Firmeneintrag in einem Internet-Branchenbuchregister und/oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit der besseren Auffindbarkeit des Eintrages bei Google versendet. Die Betroffenen können sich bei Erhalt der Rechnung meist kaum an das Telefonat erinnern, in welchem die Beauftragung erfolgt sein soll. Kein Wunder, denn das Telefonat läuft nach einer bestimmten Masche ab, indem dem Gewerbetreibenden in der Hektik des betrieblichen Alltags geschickt vorgespiegelt wird, dass bereits ein Eintrag bestehe, für den die aktuellen Daten nochmals abgeglichen werden müssten oder ein zunächst kostenfreier Eintrag nicht gekündigt wurde und sich nunmehr verlängert habe. In geschult überrumpelnder Gesprächsführung werden sodann die Daten des Gewerbetreiben-den, aber auch sein Einverständnis für einen kostenpflichtigen Auftrag so abgefragt, dass dieser die Fragen nur noch mit „Ja“ beantworten muss. Das Gespräch zeichnet das Unternehmen nach einem zuvor eingeholten Einverständnis auf.
Wer die Rechnung nicht bezahlt, erhält Post von einem einschlägig bekannten Inkassounternehmen, der City Inkasso GmbH, die –verwirrenderweise- als Auftraggeberin die ebenfalls in der Branchenbuch-Abzockerszene bekannte EU Marketing AG benennt. Diese droht dann im Falle weiterer Zahlungsweigerung mit Pfändungen, SCHUFA-Einträgen und anderen Unannehmlichkeiten, die es unbedingt zu vermeiden gelte.
Unser Rat lautet wie immer in diesen Fällen: In der Hektik des betrieblichen Alltags möglichst kein Gespräch am Telefon über angeblich bestehende und dafür zu aktualisierende Daten oder abzuschließende neue Verträge führen. Auch einer Gesprächsaufzeichnung sollte nicht zugestimmt werden. Stattdessen genügt ein kurzer Hinweis, dass das Anliegen in schriftlicher Form formuliert und an Sie gerichtet werden solle, damit Sie dieses in aller Ruhe prüfen können.
Wer auf die Masche hereingefallen ist und eine Rechnung dieses Unternehmens erhalten hat, sollte keinesfalls vorschnell zahlen, sondern unbedingt prüfen lassen, ob der Vertrag wirksam zustande gekommen ist und ob es Möglichkeiten der Gegenwehr gibt.
Wir bieten unseren Mitgliedsbetrieben entsprechende Informationen und Hilfen an. Kontaktieren Sie uns telefonisch unter der Nummer 0221/ 2022-210 oder per E-Mail über schoenewald@hwk-koeln.de.