KfW-Sonderprogramm wird verlängert; KfW-Schnellkredit nun auch für Kleinstunternehmen
Die Bundesregierung verlängert das KfW-Sonderprogramm einschließlich des Kleinkredits bis zum 30.06.2021, um Unternehmen weiterhin verlässlich mit Liquidität zu versorgen.
Ab dem 9. November 2020 steht der KfW-Schnellkredit zudem auch für Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten zur Verfügung. Über die Hausbanken können bis zu 300.0000 € beantragt werden, abhängig von dem im Jahre 2019 erzielten Umsatz.
Verbessert wurden auch die Regelungen zur Tilgung der KfW-Schnellkredite. Ab dem 16.11.2020 ist nun auch die vorzeitige anteilige Tilgung ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Dies erleichtert die Kombination mit anderen Corona-Hilfsprogrammen.
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